https://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/av_wohnen.html#wirtschaftlichAusführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV-Wohnen)
29. Dezember 2017 (ABl. S. 6507)
3.5.1 – Härtefälle
In besonders begründeten Einzelfällen können die Richtwerte nach Nummer 3.2 in Verbindung mit Nummer 3.4 aus sozialen Gründen und in Härtefällen um bis zu 10 vom Hundert überschritten werden, insbesondere bei
a) Alleinerziehenden,
b) längerer Wohndauer (mindestens 10 Jahre),
c) wesentlichen sozialen Bezügen (zum Beispiel Schulweg von Kindern, Betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen mit eigenständigem Profil und besonderer inhaltlicher Ausrichtung des Unterrichts, Pflege naher Angehöriger),
d) über 60-jährigen leistungsberechtigten Personen,
e) Schwangeren,
f) Personen, die in absehbarer Zeit kostendeckende Einkünfte haben
g) eigener Pflegebedürftigkeit, Erkrankung oder Behinderung,
h) Modernisierungszuschlägen,
i) Personen, die eine eigene Wohnung benötigen, um eine Unterbringung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe beenden zu können.
Der Härtefallzuschlag ist auch dann zu berücksichtigen, wenn dadurch die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nicht gedeckt werden.
6.1.2 Wirtschaftlichkeit bei Wohnungswechsel
(3) Vor der Aufforderung, die Aufwendungen für die Wohnung zu senken, ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anzustellen. Um den Betrachtungszeitraum zu ermitteln, ist eine Prognoseentscheidung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls anzustellen, wann mit dem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug durch bedarfsdeckendes Einkommen zu rechnen ist. Die Unwirtschaftlichkeit eines Wohnungswechsels wird in der Regel nur anzunehmen sein, wenn absehbar ist, dass die leistungsberechtigte Person in naher Zukunft aus dem Leistungsbezug ausscheidet. Als nahe Zukunft gilt ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Es ist nach Ablauf des prognostizierten Zeitraums nachvollziehbar zu prüfen und zu dokumentieren, inwieweit die getroffenen Prognosen realistisch waren."