Meine EGV ist auf Seite 1. Punkt 8 erinnert an Zwang, wie ich ihn noch nie in einem Schreiben gesehen habe.
was du anscheinend nicht möchtest.
Auf Methoden die an die 1940er erinnern habe ich nicht wirklich Lust.
Punkt 8 bedeutet nur, dass bei Abschluss einer EGV (Vertrag) der VA aufgehoben wird. Sinn und Zweck einer EGV ist, dass du mit dem SB verhandeln kannst um auch deine Vorstellungen/Ziele etc. in dieser Unterzubringen, z.B. Förderung einer Bestimmten Weiterbildung etc.
Auf dieses kannst du dich dann rechtswirksam berufen!
Da du bis jetzt aber nicht bereit warst eine EGV abzuschließen steht das nun mal so dort drin.
Laut deiner Aussage hast du ja nur mitgeteilt, warum du eine EGV nicht unterschreiben willst/wirst, statt zu verhandeln.
Die Rechtmäßigkeit bezüglich Laufzeit etc. lasse ich hier mal außenvor.
Welche Methoden erinnern dich an 1940???
Das JC hat zu klären ob du erwerbsfähig bist. Dementsprechend muss dies durch ein ärztlichen Gutachten erfolgen, oder soll der SB auf Grund eigener Arroganz entscheiden?!?!
Wenn du aber auf das alles keine Lust hast, steht es dir natürlich frei auf Leistungen zu verzichten und schon bist du das JC los und kannst tun und lassen was du möchtest.
es dürfen keinerlei Vermittlungsaktivitäten stattfinden.
Zeige mir bitte den Absatz der EGV-VA wo es um Vermittlung geht?