Original geschrieben von Maunzi:
Also wenn hier nur mündlich etwas gefordert wurde kann man dir daraus auch keine Sanktionen andrehen…
Das wäre wunderbar. Ich fürchte nämlich, dass das JC mir das ALG II ganz streicht. Als Folge fehlender Mitwirkung. Darum ist es mir ja so wichtig mitzuwirken, mich untersuchen und behandeln zu lassen. Weil ich muss, nicht weil ich will.
Steht in dem Gutachten drin für wielange du unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig bist?
Der Ärztliche Dienst der AA hat lediglich prognostiziert: "bis zu 6 Monate". Das war der Zeitraum vom 15.03. bis 15.09.2018. Mein neuer Hausarzt hat mir dann eine AUB vom 15.10. bis 30.11.2018 ausgestellt, nur damit der ÄD in der Zwischenzeit meine Erwerbs- bzw. Leistungsfähigkeit (erneut) abklären kann, mit der Ankündigung, keine weitere AUB auszustellen. (Er kann meinen Gesundheitszustand noch nicht beurteilen, da ich noch nicht gründlich untersucht wurde. Ich musste mir einen neuen Hausarzt suchen, weil mein alter nur noch Privatpatienten und Selbstzahler behandelt.)
Meine SB im JC hat mir wieder den Fragebogen zugeschickt, damit der ÄD meine Leistungsfähigkeit erneut begutachten kann. Den Fragebogen habe ich sorgfältig ausgefüllt und rechtzeitig an den ÄD geschickt. Bislang noch keine Antwort vom ÄD. Vom 1.12.2018 bis heute bin ich ohne AUB. Ich bin der Ansicht, dass das JC noch für mich zuständig ist, da ich noch keine anderslautende Nachricht erhalten habe.
Am 3.12.2018 habe ich erneut einen Termin bei meinem neuen Hausarzt wahrgenommen, nachdem ich ihm geschrieben hatte, dass ich mich untersuchen lasse, jedoch nicht freiwillig, und er den Termin nicht abgesagt hatte. Es wurde eine Untersuchung durchgeführt, weil eine Schwester keinen Grund sah, dies nicht zu tun. Eine zweite Schwester holte den Arzt, der mir sinngemäß erklärte, dass er Freiwilligen Untersuchung und Behandlung anbiete und davon ausgeht, dass ich mich (freiwillig) untersuchen/behandeln lassen will, wenn ich seine Praxis aufsuche.
Die Schwester konnte mich nun, da ich mich im Untersuchungsraum befand, als Freiwilligen ansehen und untersuchen. Oder der Arzt konnte mich aufgrund meiner Äußerung als Unfreiwilligen betrachten und mich bitten, seine Praxis zu verlassen. Beides geschah nicht. Ich entschied mich, seinen Standpunkt zu respektieren und verließ die Praxis.
Ich gehe (inzwischen klüger) davon aus, dass Ärzte generell nur Freiwilligen Untersuchung und Behandlung anbieten und jeden, der ihre Praxis betritt, als Freiwilligen betrachten. Ich respektiere das. Doch stellt sich mir nun die Frage:
Wie kann ich meiner Mitwirkungspflicht, mich einer Heilbehandlung zu unterziehen, nachkommen, wenn es nur Angebote zur Heilbehandlung Freiwilliger gibt, ich aber (in meinen Augen) keiner bin?
Übrigens bin ich allen, die sich durch die ellenlangen Texte arbeiten, sehr dankbar und noch mehr danke ich Euch für Eure Antworten.
Auf Deinen letzten Beitrag, Maunzi, gehe ich noch ein. Ich habe ihn noch nicht gelesen. Vielen Dank schon mal für Deine Mühe!