Diese Antwort möchte ich so nicht stehen lassen, denn - bei allem Verständnis - die Grundsicherung ist eine Minimalst-Sicherung !!!
Das nachfolgende Zitat habe ich zerstückelt !!!:
da jede Möglichkeit (Unterstützung Dritter usw.) KOMPLETT angerechnet wird,
Grundsicherung ist nun mal Grundsicherung. Wenn Verwandte, Omas, Opas, Eltern, Freunde, etc. wer auch immer einem Grundsicherungsempfänger "zweckgebundene Geldgeschenke" bereiten, ist das durchaus ehrenhaft, aber widerspricht dem Gedanken der Grundsicherung.
Ich erinnere mal an den Thread hier, wo ein Hilfesuchender 600,- € für seinen Führerschein überwiesen bekommen hat und dieses Geld mindernd auf seine Leistungen angerechnet wurde. Zu Recht!
Oder Jemand bekommt Geld für eine dringend benötigte Waschmaschine geschenkt. Natürlich "zweckgebunden". Völliger Quatsch, denn solche Geldgeschenke sind niemals zweckgebunden im Sinne der Gesetzgebung.
das Grundsicherungsempfänger bis zum Tode ein Leben lang dazu verurteilt werden, kein würdevolles Leben zu führen
Völlig unhaltbare Aussage!!!