Nett was ich kürzlich im Rahmen einer Akteneinsicht durch meine Sachbeabeiterin als Eintragung in den "Notizen" vorfand. Vorab kurz eine Information: ich bin seit mehreren Jahren als freiberuflich als Seminarleiter tätig und liege massiv im Klinsch mit dem JC betreffend der Anerkennung von Reisekosten mit einem betrieblich vorhandenen Pkw. Diesbezüglich gibt es seit dem Jahr 2010 nunmehr 3 einstweilige Anordnungen und mehrere gerichtliche Widerspruchsverfahren (welche noch nicht abgeschlossen sind).
"Kunde spricht in Begleitung von Frau XXX (033AXXXXXX) ... am 15.06.2016 vor ..."
(eigene Anmerkung: Frau XXX war früher einmal im Leistungsbezug, 033AXXXXXX) ist die ehemalige Stammnummer meiner Begleiterin)
"... hinsichtlich Antragstellung WBA ab 01.07.2016 keine Anerkennung von Pkw-Kosten, da Kunde prognostiziert überwiegend online-Seminare durchzuführen ... deutschlandweit durchgeführte und gewinnbringende Seminare auswärts würde er nicht mehr anbieten, sondern überwiegend nur noch online geführte (SGB-geförderte) Seminare mit geringerer Honorarvergütung da er n.e.A. "keinen Bock mehr auf den Stress und die Auseinandersetzung mit dem JC habe welches die Reisekosten eh nicht anerkennt..."
Mich hat es aus den Schuhen gehoben als ich las, dass eine Aktennotiz über meine Begleitperson mit einer Stammnummer hinterlegt wird. Gegen die Eintragung einer Begleitperson habe ich ja nichts; aber MIT STAMMNUMMER? Fall für den Bundesdatenschutzbeauftragten?
Aber vor allem die Notiz, ich hätte eine Aussage gemacht dass ich auf gewinnbringende Seminare wg. dem "Stress" mit dem JC verzichten würde (--> in der Konsequenz aus dieser Eintragung ist es für mich nachvollziehbar, dass das JC bei einer aktuellen abschliessenden EKS die Pkw-Kosten rigoros rausgestrichen hat).
Kann ich mich gegen solch eine Eintragung betreffend einer Aussage, die ich nie getätigt habe, wehren und um deren Löschung ersuchen?
Danke Euch!