Die Anfrage an die Vorgesetzten hat geholfen, mich hat eben eine vom Amt angerufen und hat mir ganz ruhig am Telefon erklärt, dass die Vertretung da offensichtlich was verwechselt haben muss und sie sich das auch nicht erklären kann wie man auf so eine Berechnung kommt.
Ich muss nach der Geburt einen Antrag ausfüllen wo das Kind mit allen Daten drin steht und zusammen mit der Geburtsurkunde im Original in der Aussenstelle hier vorlegen, dazu ein Anschreiben fertig machen wann ich voraussichtlich Kindergeld beantragen kann (da dafür ja die Steueridentifikationsnummer des Kindes verlangt wird und die 6 - 12 Wochen braucht) und wann ich den Elterngeldantrag gestellt habe und ob es Elterngeld Plus oder normales ist.
Dann berechnen Sie und stellen an die Elterngeldstelle einen Erstattungsanspruch für den Zeitraum bis es bewilligt wurde und sobald das Kindergeld beantragt wurde muss ich das auch mitteilen und dann wird auch dahin ein Erstattungsanspruch bis zum Zeitpunkt der Bewilligung gestellt.
Danach nur die Bewilligungsbescheide beider Stellen wenn sie da sind einreichen und dann wird es direkt mit den Leistungen verrechnet.
Bin gerade sowas von erleichtert, dass es doch so "unkompliziert" läuft
