Hirsch
Habe mal einen Widerspruch verfasst.
Ist das so in Ordnung?
Jein......
Im Absatz:
Mein Antrag auf Leistungen bezog sich...
da fehlt der Monat!
ausserdem solltest du dich auf deine gemachte Aussage beziehen und diese nicht einfach verändern und auf dem März ausdehnen!
Ja das hatte ich der guten Damen vom Jobcenter gesagt das ich ab Feb. H4 beantragen muss.
und nur aufgrund dessen kannst Du dich auf eine fehlerhafte Bearbeitung berufen.
Im Absatz:
Das bestehende Vermögen von ..... wurde .... verbraucht....
Ist wohl so nicht korrekt da dies rechnerisch kaum nachweisbar ist.
Das sollte geändert und der Realität angepasst sein. Hier kann man aufgrund fehlender
Information nicht anderes raten. Es könnte ja durchaus sein das du Altersbedingt auch im Februar mit deinem Vermögen zu reich warst. Dann hätte sich das Thema erledigt und du müsstes dann einen Neuantrag stellen. Was mich zweifeln lässt ist die erneute Forderung nach der Anlage VM.
Kannst du den Ablehnungsbescheid mal anonymisiert hier einstellen?
und was du in die Anlage VM geschrieben hast! Dein Alter zum Nachrechnen!
und
Die gute Frau im JC hat da die Daten eingetragen.
Jedem sollte klar sein das man überprüft was man mit seiner Unterschrift bestätigt!
Ich habe davon doch keine Ahnung und muss mich auf die Aussagen der Sachbearbeiter verlassen.
Was das Datum angeht siehe eins weiter oben und
was die Aussagen angeht kannst du ohne Beistand nichts beweisen. Allerdings besteht Hoffnung durch die Schlüssigkeit deiner Argumentationskette > letzter Lohn - Aussage ab Feb. Antragstellung < Hoffnung das noch geregelt zu bekommen wenn auch zeitaufwendig und zur Not vor dem SG
Kann ich den Widerspruch denn so abschicken oder muss ich jetzt einen komplett neuen Antrag stellen ?
Den Widerspruch musst du wie erwähnt anpassen,
auf sofortiger Bearbeitung bestehen und auch mit rechtlichen Schritten in Form einer EA beim SG erwähnen. Ein Neuantrag würde es noch komplizierter machen und evtl würdest du dann deinen Anspruch (falls du nicht zu vermögend bist) verlieren.
Ob das dann zum Ziel führt ist auch nicht sicher da "vor Gericht und auf hoher See...."
Wobei mir das JC ja noch einen Brief geschickt hat wo ich mein Vermögen noch einmal tagesaktuell aufführen muss.
Da mangelt es an sämtlichen Schreiben die du bekommen hast
(den Widerspruch hat es auch nicht zum querlesen gegeben)
und die man für eine sinnvolle und evtl. zielführende Antwort braucht.
Eigentlich sollte dir das klar sein das man ohne entsprechende Info nicht entsprechend helfen kann.
MfG FN