vorletzter Absatz:
statt "erstatten" "endlich auszureichen"
letzte 2 Zeilen: iwie verdreht - selber nochmal lesen und korrigieren
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fehlt sowas:
"Ich weise darauf hin, daß mit 01.04.2019 unmittelbar Eilantrag beim SG xxxyyy ergeht, mit dem Inhalt, Sie zur zumindest vorläufigen Leistung zu verurteilen.
Antragsgrund: wesentliche Bedarfsunterdeckung und daraus ebenso die Antragserfordernis.!
Top!
Danke dann ergänze ich das.
Da das ganze Dilemma natürlich auch auf Seite des JC zu finden ist und ich den Sachbearbeitern eine falsche Beratung vorwerfe, soll man das dann auch vermerken oder ist das irrelevant?
Die Sachbearbeiter hätten ja zumindest darauf hinweisen können/müssen, dass der Antrag auf Grund Gehaltszahlung ggf. zu früh gestellt werden würde. Oder sehe ich das falsch?
Ich habe halt die Sorge, da der Antrag ja am 25.01. ausgehändigt wurde und die im JC den ganzen Januar mitberücksichtigt haben, dass ich für März auch keine Kohle von denen sehe, da im Ablehnungsbescheid ja drin steht, dass man Vermögen aufbrauchen soll und dann einen neuen Antrag stellen muss.
Dann wäre meine Kohle, mit der ich in Vorleistung gegangen bin, weg. Das will ich unbedingt vermeiden.
Können die "falsche" Anträge dann wieder zum März vordatieren und den "Januar Antrag" ab März genehmigen?
Ich steige in denen ihre Orga noch nicht so ganz durch, welche Möglichkeiten die haben.
Ich wiederhole mich wahrscheinlich, aber irgendwie fehlt mir genau da noch die Klarheit.