1. ... Denn mit der kompletten Ablehnung des Antrages geht nämlich auch noch die Rückzahlung der Krankenkassenbeiträge einher....
Geht Sie nicht, warte auf den Erstattungsbescheid, die Krankenkassenbeiträge sollten nicht zurückgefordert werden.
3. Aber die Leistungen erhöhen eben den Kontostand und zwar um exakt: 2457.88EUR. Wenn ich jetzt die beanstandete Differenz des Kontostandes im Bewilligungszeitraum her nehme, also die 3244.39EUR (Zuwachs) und die Leistungen vom Amt davon abziehe,..... Irgendwie macht mich das schon die ganze Zeit kirre.. Habe ich hier einen Denkfehler was die Berechnung angeht??
Das Jobcenter geht aber davon aus, dass du die Leistungen welche du von Ihm erhälst, zum (über-) leben verbrauchst. Mir - und sicherlich auch den meisten anderen Forumsteilnehmern - wäre neu, dass man über seinen gesamten Regelsatz hinaus ( 6 x 424 € ) Geld während des Leistungsbezuges ansparen kann. Die Leistungen sind sooo knapp bemessen, das es vielleicht möglich wäre die Freibeträge anzusparen, aber so eine Summe anzusparen ist schier unmöglich, wenn man nicht woanders etwas (Unterstützung, Verpflegung, Kleidung, Mietzahlungen, Einkommen) zusätzlich zu dem bereits angegebenen erhält.
4. Ja wie gesagt, das ich zu viel bekommen habe ist mir klar. Es geht aber darum nur den Anteil der wirklich zu viel gezahlt wurde zu begleichen.
In diesem Fall, sollte man schon während des Leistungsbezuges dem JC mitteilen, dass die eingereichte Prognose nicht mehr zutrifft. Das vermindert den Schock bei der abschließenden Berechnung. Die Rückzahlung ist in der Regel auch als Ratenzahlung möglich.
Für den Widerspruch wirst du wirklich gut argumentieren müssen, in Anbetracht dessen, dass viele Punkte in der abschließenden EKS bereits nicht berücksichtigt worden sind, weil Sie nicht hinreichend belegt worden sind, eher schwierig. Auch geht es bei dir ja nicht um eine kleine Differenz übersteigenden Einkommens sondern die Differenz ist so hoch, das selbst bei einer nachträglichen Anerkennung einzelner Punkte, keine Änderung des Ergebnisses zu erwarten wäre.