... hab ich schon eine 60 % Sanktion ... jetzt bis 1.Juli komplett gesperrt ... hat jemand evtl einen Ahnung was ich machen kann? ...
Miteinander sprechen, persönlich vortragen und auf jeden sofort Fall Hilfe vor Ort suchen. Nicht telefonieren!
Beim Jobcenter sich nicht an irgendwelche Sachbearbeiter wenden, sondern persönlich die Notlage bei der Teamleitung und der Jobcenter Geschäftsleitung vortragen. Möglichst Beistand mitnehmen.
Bei einer 100% Sanktion werden nicht nur KdU (Miete) und der Regelbedarf nicht mehr gezahlt, sondern es besteht zunächst auch kein Anspruch auf die Zahlungen der Krankenversicherungsbeiträge durch das Jobcenter.
Wenn sich die Sanktion(en) vorerst nicht mehr abwenden lassen, auf jeden Fall beim Jobcenter einen Antrag nach § 31a Abs. 3 SGB II auf ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen stellen. Das können beispielsweise Lebensmittelgutscheine sein. Denn - in diesem Fall können ebenfalls die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin gezahlt werden.
Übrigens: Der Träger hat Leistungen nach § 31a SGB II, Satz 1 zu erbringen, wenn Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben.
Vorsicht vor dem Jugendamt; vgl. gegen-hartz. de : Jobcenter: Statt Hilfe das Jugendamt eingeschaltet >
https://www.gegen-hartz.de/news/jobcenter-statt-hilfe-das-jugendamt-eingeschaltet