Offenbar haben die keine Ahnung von garnichts.
So wie ich das anhand der Schilderung beurteile, gibts da nur eine nichtssagende Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung.
Du hast jetzt diese Möglichkeiten:
1. Fachaufsichtsbeschwerde beim Amtsleiter. Hier kannst du auch schildern, dass dir beim ersten Besuch eine Durchsuchung angekündigt worden ist und die Damen bei beiden Besuchen keinen Grund für die Maßnahme nennen wollten. Du hast ein Recht auf Information.
2. Strafanzeige bei der Polizei wegen Verleumdung. Dort gibst du an, dass das Jugendamt deine Wohnung durchsuchen wollte und dir nicht mitgeteilt hat, was der Grund ist. Da du die Vermutung hast, dass diese Besuche auf Grund einer Anzeige stattfanden, stellst du die Strafanzeige und möchtest auch über das Ergebnis der Ermittlungen informiert werden. Das dauert zwar eine ganze Weile länger, aber du hast zumindest erst einmal etwas zum Selbstschutz getan.
3. die ganz große Keule: 1. und 2. gleichzeitig.
Ich würde dir empfehlen, dass du dich trotzdem mal über Anwälte in deiner Gegend schlau machst. Es muss nicht zwingend ein Anwalt für Familienrecht sein, er sollte aber zumindest Referenzen vorweisen können. Gut unterwegs sind meistens solche ab 40 Jahren, da sie auch die hinreichende Erfahrung haben.
Es könnte (muß nicht!) nämlich passieren, dass das Jugendamt dir im nachhinein noch einen gerichtlichen Antrag gem. § 1666 BGB reindrücken will. Bei solchen gerichtlichen Schreiben ist dann sehr kurzfristige Reaktion gefragt, da die Fristen meistens nur 14 Tage betragen.
Das Jugendamt ist hier sogar so hinterfotzig, dass es bei solchen Anträgen dann meistens nicht mal den vertretenden Anwalt erwähnt, selbst wenn der schon vorher bekannt war.