@all,
tut mir leid, dass ich das erst jetzt schaffe, hier den Schriftsatz des Jobcenters einzustellen.
Es geht aber überhaupt nicht darum, hier nicht eine Skizze erstellen zu wollen. Es geht darum, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Kontoauszüge der letzten drei Jahre gefordert werden dürfen. Ich habe die Auszüge nicht mehr komplett, denn ich habe niemals damit gerechnet, dass ich überhaupt in diese Situation zu kommen.
Auch trifft es nicht zu, das ich hier Halbwahrheiten mitteile. Es gibt einen Vertrag und die Wohnung ist als Maisonette-Wohnung mit sogar zwei Bädern geeignet, um eine WG zu haben. Gleiches gilt für die Raumaufteilung. Ich stelle das Schreiben jetzt mal hier rein.
Erstmal danke ich allen, die sich hier geäußert haben. Auch denen, die sich hier negativ äußern. Um das noch einmal klar zu stellen. Ich habe in den letzten drei Jahren von Krankengeld und Anschlussarbeitslosengeld gelebt. Ich habe die Miete gezahlt und es existiert sogar ein Mietbuch trotz Überweisungen. Das Mietbuch oder Mietquittungen werden laut Schreiben nicht anerkannt.
Und das Ganze finde ich so dermaßen schikanös. Denn man hätte mir direkt bei Antragstellung mitteilen können, was fehlt.
LG
Der Mosch
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