Hallo liebe Leute,
kurz zu meiner Situation bzw. Vergangenheit:
Vor gut einem Jahr habe ich als Selbständiger ALG 2 beantragt und es wurde seitdem entsprechend aufgestockt (also kein voller ALG 2 Satz, aber Krankenversicherung wurde auch übernommen).
Nun habe ich relativ kurzfristig zum 1. April eine (für mich gute) Festeinstellung bekommen bzw. nun begonnen (diese habe ich mir selbst gesucht; vom Jobcenter habe ich außer dem ALG 2 nicht die geringste Unterstützung oder Beratung bekommen, mal nebenbei erwähnt).
Durch die Festeinstellung kann ich meinen Gesamtbedarf sichern, so dass ich mich selbstverständlich vom Jobcenter abmelde bzw. dies bereits getan habe, dummerweise:
Jobzusage kam Mitte/Ende März; d.h. die feste schriftliche Zusage kam recht spät (mündlich kam recht früh); also habe ich eine Abmeldung von ALG 2 fertig gemacht und abgegeben (wie immer mit Stempel bzw. Handyfoto vom Schriftstück):
Abmeldung von den Leistungen des Jobcenters
Werte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab 1. April 2019 eine Festeinstellung beginnen werde.
Ich benötige dementsprechend keine Leistungen mehr und bitte Sie die Zahlungen einzustellen.
mfG
Da ich wie erwähnt selbständig war bzw. bin, habe ich halbjährig meine Weiterbewilligungsanträge gestellt inkl. vorläufige EKS.
Der letzte Bewilligungszeitraum endete bei mir Ende Februar 2019 so dass ich eine Weiterbewilligung ab März 2019 gestellt habe, wurde auch bewilligt.
-Ende März kam die Jobzusage und ich habe mich mit obigem Satz beim Jobcenter "abgemeldet"; recht spät so dass die Zahlung für April Ende März bereits auf meinem Konto war.
Es kam auch ein entsprechender Brief vom JC:
".....Im Rahmen der abschließenden Berechnung wird die Auszahlungssumme für den Monat April 2019 zurückgefordert."
-------> Ich müsste diese Woche spätestens Einspruch erheben.
Nun das Problem:
Im März 2019 hatte ich keine Einnahmen aus selbständiger Arbeit; am Rande erwähnt.
Im April ebenfalls nicht aber ich bekomme ja Ende des Monats mein Gehalt für April, eigentlich (!)...
Allerdings wurde ich schon von der Personalabteilung meines Arbeitgebers vorgewarnt, dass mein Aprilgehalt evtl. doch erst Anfang Mai auf meinem Konto eingeht; ich musste zahlreiche Dokumente usw. einreichen und die Bearbeitung hat sich etwas hingezogen; die Auszahlungen waren schon raus..
Zwar habe ich vom Zuflussprinzip gelesen, allerdings habe ich den Fehler begangen, eine sogenannte Verzichtserklärung ab April beim JC abzugeben (siehe oben).
Letzte Woche wollte ich meinen Widerspruch persönlich abgeben; am Tresen sagte man mir dass dies keinen Sinn macht, da ich bereits verzichtet habe (schriftlich) und somit auch das Zuflussprinzip nicht mehr greift...
-Ist dies korrekt??
Könnte ich meine Verzichtserkärung (sofern es überhaupt eine ist) noch zurückziehen, oder, wäre es eine Möglichkeit für Monat April noch mal einen ALG 2 Antrag zu stellen?
Jedenfalls kam letzte Woche noch ein Brief vom JC, ich möge bis Anfang Mai meinen Arbeitsvertrag + erste Gehaltsabrechnung vorlegen.
Meine Frage hierzu:
Wenn ich für April sowieso kein Geld bekomme bzw. April komplett zurückzahlen soll, wieso wollen die dann noch meinen Arbeitsvertrag + Gehaltsabrechnung?
Natürlich möchte ich diese eher nicht vorzeigen, geht die nix an wo ich arbeite und was ich verdiene, außerhalb des Bewilligungszeitraumes (!)
wenn es nicht anders geht, dann evtl. geschwärzt (Arbeitgeber) oder nur vorzeigen, keine Kopie in die Akte.
-Die Dame am Tresen sagte es geht dabei darum, dass das JC einfach sieht dass ich wirklich erst ab April einen festen Job (plus Gehalt) habe, nicht vielleicht schon ab März.
Dabei sehen die das doch an meinen Kontoauszügen. Die würde ich bis einschließlich März auch noch einreichen natürlich (plus abschließende EKS).
Soviel dazu.. ich freue mich sehr über Antworten und schon mal vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße,
Vatos
