Wenn Du aber nachweisen könntest, dass Du rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen für den Dezember eingereicht hast (KG-Zahlung und ALG1-Zahlung), sieht es anders aus. Kannst Du?
Wenn ja, kommt hier imho ein öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch wegen grob fahrlässiger Amtspflichtverletzung gegen das JC in Betracht.
Lt. deiner Aussage hast du im Dezember 2017 kein Krankengeld mehr erhalten.
Das JC hätte aufgrund § 48 Abs. 1 SGB II nach Erhalt der Mitteilungen über den Wegfall der Krankengeldes sofort handeln müssen und dieses im Dezember 2017 nicht mehr als Einkommen berücksichtigen dürfen. Das hat das JC nicht getan, was eine Amtspflichtverletzung darstellt und einen Amtshaftungsanspruch begründet.
Die bereits laufende Leistungsklage könnte man um eben diesen öffentlich-rechtlichen Schadensersatzanspruch erweitern, anstatt diesen separat einzuklagen.