Hallo zusammen,
zunächst einmal freut es mich, dass es dieses Formum gibt und es würde mich freuen, wenn ich hier eine Antwort auf meine Frage erhalte, ob es für die Kursgebühren einer Weiterbildung im Rahmen eines Bildungsgutscheines eine finanzelle Höchstgrenze gibt?
Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass das die Leitung des für mich zuständigen Jobcenter eine Höchstgrenze für die Kursgebühren der Weiterbildungen im Rahmen des Bildungsgutscheins in Höhe von 7.500,- Euro festgelgt hat. Es geht hier um die reinen Kursgebühren, also ohne Fahrkosten, Übernachtungen etc.
Selbstverständlich habe ich auch schon selbst gesucht, konnte aber eine solche Grenze nicht finden. Auch sonst kennt niemand diese Grenze. Eine Auskunft, die ich erhalten habe, war die, dass Jobcenter so etwas möglicherweise auch in Eigenregie beschließen können. Daran habe ich aber meine Zweifel, da es sich hierbei ja um Bundesmittel handelt und somit eine eigenmächtige Begrenzung der Förderung nicht zulässig wäre.
Kennt sich von Euch jemand damit aus, hat Erfahrung damit oder kennt eine Stelle bei der ich mich zuverlässig informieren kann?
Wäre toll, wenn Ihr hierzu eine Antwort für mich hättet, da ich bereits bei einem guten Bildungsträger die Zusage für die Teilnahme habe und die Weiterbildung in Kürze beginnen soll.
Ganz kurz noch zu bisherigen Verlauf, zuerst wurde ein Fürungszeugnis gefordert und dann auch die Teilnahme am BPS, dass erste konnte ich mit Hilfe abwehren und den Test beim BPS habe ich mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen.
Entgegen der zunächst erteilten Auskunft, soll es jetzt noch weitere Voraussetzungen zur Erteilung des Bildungsgutscheins geben. Wenn Ihr mir hier sagen könntet, was noch von mir gefordert werden könnte, wäre das auch toll, vorrangig ist jedoch erst einmal die o. g. Grenze von 7.500,- Euro bzw. die Frage ob es die tatsächlich geben kann?
Gruß
Fraja