Laut Te hat der Service eben genau das Abgelehnt.
Ja und nein, das JC hat die Ratenzahlung per se nicht abgelehnt, sondern an die Bedingung einer Vermögensauskunft geknüpft, die der TE bisher nicht nachkommt.
Eben weil es keine echte ist, würde ich nur die relevanten Daten rein schreiben.Eine richtige Vermögensauskunft könnte es nur über einen Gerichtsvollzieher geben.Die dann vom Inkassoservice beantragt werden müsste.ob es in dem Fall hier überhaupt sinnvoll sein würde, weiß nur der TE selbst.(Die Inkassobude am Ende gar nichts mehr bekommt)
Der Inkasso-Service kann die Daten vom TE abfragen, was es gerne möchte. Der TE kann die Angaben verweigern, da er zur Angaben nicht verpflichtet ist (gegenüber dem Gerichtsvollzieher wäre der Sachverhalt jedoch ein anderer)
Aber was wäre die Konsequenz, wenn der TE den Forderungen nicht nachkommt? Der Inkasso-Service verlangt die fällige Forderung als Einmalzahlung, wozu diese berechtigt wären.
Kann der TE nicht zahlen, könnte die Pfändung etc. eingeleitet werden.
Aber der entscheidende Punkt ist, nur weil der TE jetzt nicht zahlen kann/will verschwindet die Forderung nicht. Das JC hat
30 Jahre Zeit um die Forderung beizutreiben...
Und ob die "Inkassobude" am Ende nicht doch alles bekommt oder den TE zur Eidesstattlichen Versicherung zwingt, steht in den Sternen.
Sinn und Zweck der Vermögensauskunft ist einzig und allein die Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu prüfen und dessen Leistungsfähigkeit zu beurteilen.
Sollte der TE jetzt ein Einkommen von z.B. monatlich 2500 Euro netto haben sagt der Inkasso-Service zu recht, 50 Euro monatlich sind zu wenig!