Wäre das nicht ein Verstoß gegen die DSGVO?
Hallo Orakel!

Warum? BigMama kennt doch meine Situation, oder?
BigMama regt sich auf, weil ich mich in meinen Faden
hilfloser an als jeder Teenager.
anstelle.
Da kann ich BigMama doch auch mal zu einem privaten Treffen einladen.
Ich nehme meine Misserfolge sehr persönlich und gehe einfach mit zu viel Gefühl an meine Jobsuche. Das ist dann auch sehr planlos. Daher habe ich mich auch in diesen Forum gemeldet um Hilfe zu finden. Ich wollte mit euch versuchen meine Gefühle zu sprechen und durch eure Hilfe Mut zu haben weiter einen Job zu suchen.
Wenn das nicht in Ordnung ist, dann schließt dieses Thema.
Nettes Angebot. Aber nein danke.
Hallo BigMama!
Macht nix! Ich komme bei dir BigMama.
@Jonas: Da hast Du wahrscheinlich Pech, in NRW gelten folgende Aufbewahrungsfristen:
1. Abschluss- und Abgangszeugnisse: 50 Jahre
2. Schülerstammblätter: 20 Jahre
3. Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften (soweit es sich nicht um Abgangs- und
Abschlusszeugnisse handelt), Unterlagen über die Klassenführung (Klassenbuch,
Kursbuch), Akten über Schülerprüfungen: 10 Jahre
Hallo Fouxie!
Die 10 Jahre sind ja schon mehr als rum.
Die Schülerstammblätter sind nach deinen Angaben wohl noch da. Deswegen fanden die mich auch wohl noch.
Ein Abgangszeugnis ist nie ausgestellt worden. Angeblich könnte das auch nicht nachträglich gemacht werden, weil es die Formulare von damals nicht mehr gibt.
Immer wieder irgendeine Ausrede. Jetzt sind es die Formulare, vorher waren Lehrer nicht mehr da.
Gruß
Jonas