ich war gestern beim Jobcenter und habe zum ersten mal meinen Antrag [= Leistungsbezug nach SGB II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt] abgegeben.
Habe eine 6-seitige EGV erhalten und direkt eine Maßnahme (Bewerbertraining) die schon am Montag[, den 08.07.2019] anfangen würde.
Lt. Deiner hochgeladenen Datei: „Angebot einer Maßnahme.pdf“ dauert die „Maßnahme“,
lt. EGV vom 01.07.2019 mit dem Titel: „Bewerbungs- und Coaching Center“,
vom Montag, den 08.07.2019 bis Freitag, den 12.07.2019 = 5 Arbeitstage.
Habe die EGV und dieses Angebot [„Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger“, lt. EGV vom 01.07.2019 mit dem Titel: „Bewerbungs- und Coaching Center“] mal angehängt damit ihr mir sagen könnt was ich genau dort bei widersprechen kann.
habe ich Einzelhandelskaufmann gelernt und das ist halt nicht mein Traumjob wollte ich damals eigentlich nie gemacht haben deshalb schaue ich meistens nach anderen Jobs weil ich da kaum was finde wofür ich motiviert wäre.
Werde jetzt mich bewerben für eine neue Ausbildungsstelle im Lagerbereich (Lagerist/Fachkraft für Lagerlostik) da sollte eigentlich was schnell zu finden sein da ich auch schon für 1,5 Jahre in einem Lager gearbeitet hatte.
Ich finde meine Bewerbung [=Ausbildungsstelle im Lagerbereich (Lagerist/Fachkraft für Lagerlostik)] ist gut, deshalb würde ich kein Bewerbertraining benötigen um zu lernen wie man eine Bewerbung schreibt geschweige wie man sich in einem Vorstellungsgespräch gibt. Hat also für mich keinerlei Nutzen, dann nutze ich lieber die Zeit und bewerbe mich
Dann nutze doch die Zeit in der Maßnahme mit dem Titel: „Bewerbungs- und Coaching Center“,
vom Montag, den 08.07.2019 bis Freitag, den 12.07.2019 = 5 Arbeitstage.
In dieser "Maßnahme" kannst Du Dir feedback geben lassen.
Evtl. kannst Du Dir vom Coach/den Coaches Tips geben lassen.