ich war gestern beim Jobcenter und habe zum ersten mal meinen Antrag [= Leistungsbezug nach SGB II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt] abgegeben.
Habe eine 6-seitige EGV erhalten und direkt eine Maßnahme (Bewerbertraining) die schon am Montag[, den 08.07.2019] anfangen würde.
Lt. Deiner hochgeladenen Datei: „Angebot einer Maßnahme.pdf“ dauert die „Maßnahme“,
lt. EGV vom 01.07.2019 mit dem Titel: „Bewerbungs- und Coaching Center“,
vom Montag, den 08.07.2019 bis Freitag, den 12.07.2019 = 5 Arbeitstage.
ich damals durch die Agentur für Arbeit eine Maßnahme beim Internationen Bund teilgenommen habe, dort wurde auch einem beigebracht wie man Bewerbungen schreibt, und die Inhalte eines Bürokaufmanns vermittelt worden. Diese Maßnahme ging damals ein Jahr, war während dessen auch in einer Schulklasse und habe ein Zeugnis mit nur einsen und zweien.
habe ich Einzelhandelskaufmann [bei Firma "REWE"] gelernt und das ist halt nicht mein Traumjob wollte ich damals eigentlich nie gemacht haben deshalb schaue ich meistens nach anderen Jobs weil ich da kaum was finde wofür ich motiviert wäre.
Werde jetzt mich bewerben für eine neue Ausbildungsstelle im Lagerbereich (Lagerist/Fachkraft für Lagerlostik) da sollte eigentlich was schnell zu finden sein da ich auch schon für 1,5 Jahre in einem Lager gearbeitet hatte.
Ich finde meine Bewerbung [=Ausbildungsstelle im Lagerbereich (Lagerist/Fachkraft für Lagerlostik)] ist gut, deshalb würde ich kein Bewerbertraining benötigen um zu lernen wie man eine Bewerbung schreibt geschweige wie man sich in einem Vorstellungsgespräch gibt. Hat also für mich keinerlei Nutzen, dann nutze ich lieber die Zeit und bewerbe mich
Ne danke ich werde nicht daran [= "Bewerbertraining"] teilnehmen, dann sollen Sie mich halt sanktionieren - ist mir auch egal
Habe nun eine Anhörung bekommen bezüglich einer Sanktion 30% weil ich an der Maßnahme [= "Bewerbertraining"] nicht teilgenommen haben.
Dann einfach als Grund angeben dass die Zuweisung der Maßnahme nichts rechtsgültig ist, so wie Ihr dass gesagt habt?
Du bist nicht zur zugewiesenen Maßnahme ("Bewerbertraining")
vom Montag, den 08.07.2019 bis Freitag, den 12.07.2019 = 5 Arbeitstage gegangen.
(Ausgenommen "Montag", den 08.07.2019 zwecks "Vorstellungsgespräch".)Hast Du als ALG II-Leistungsbezieher zu Hause
Langeweile,
dass Du stattdessen lieber mit der „Anhörung“ vom Jobcenter hantierst,
die Du erhalten hast,
weil Du nicht zur zugewiesenen Maßnahme ("Bewerbertraining") gegangen bist?