Es geht mir tatsächlich um die anteiligen Fahrtkosten, die laut diesem Gesetz jetzt wegfallen sollen, und dass das auch für Sekundarstufe II (ab 11. Klasse) gilt. Bis zur 10. Klasse werden die Fahrkosten komplett übernommen. Also für Leistungsberechtigte (in meinem Fall Wohngeld).
Es wäre hilfreich gewesen, wenn du das in deinem ersten Beitrag erwähnt hättest. Dann wären meine Antworten auch anders ausgefallen. Sei es drum ...
Unter diesen Voraussetzungen macht natürlich ein Antrag bei der Schulbehörde keinen Sinn, er würde unter Berufung auf § 114 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NSchG abgelehnt werden, sofern nicht andere Voraussetzungen vorliegen.
Dein nächster Weg führt dich also doch zum Jobcenter. Dort beantragst du die Übernahme der Kosten unter Berufung auf § 28 Abs. 4 nF SGB II iVm § 114 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NSchG. Voraussetzung ist natürlich, das dein Kind bereits die 11. Klasse besucht oder die Kommune die Kosten - aus welchen Gründen auch immer - bis zur 10. Klasse nicht oder nicht vollständig übernimmt.
Es geht mir tatsächlich um die anteiligen Fahrtkosten ...
Welche anteiligen Kosten?
Wie alt ist das Kind bzw. welche Klasse besucht es?
Besucht das Kind die nächstgelegene Schule?
Liegen Ausnahmen/Beschränkungen nach § 114 Abs. 3 NSchG vor?
Im Übrigen ist das Starke-Familien-Gesetz ein Artikelgesetz, mit dem mehrere Gesetze novelliert wurden. Rechtsgrundlage sind also grundsätzlich die geänderten Rechtsnormen in den entsprechenden Gesetzen; hier dem SGB II.