Du hasst einiges falsch gemacht bzw. falsch tituliert.
Kaution
Üblicherweise ist die Kaution (bis zu 3 Netto-Monatsmieten) eine Sicherheitslleistung, die an den VM geht, um den Erhalt der Wohnung zu sichern.
Kaution wird überlicherweise vom JC direkt an den VM gezahlt.
deine "Sicherheitsleistung"
Du hast 100,- € Sicherheitsleistung bei JC beantragt, für die Nutzung der Möbel deiner WG Mitbewohnerin? Üblicherweise zahlt das JC solche "Spirenzen" nicht.
Beantragt wurde Kaution, auch namentlich so genannt.
Zwischen mir und meiner Mitbewohnerin wurde ein Untermietvertrag erstellt, nachdem es eine mündliche zusage an den Vater seitens der SB des Vermieters welche für meine Freundin zuständig war. Ohne diese Zusage hätte es auch nie einen Untermietvertrag gegeben. Deswegen wurde diese Kaution auch im Untermietvertrag festgesetzt & auch beim JC mit dem Hauptantrag & der Anlage KdU beantragt.
Das JC hatte dann Miete gezahlt, dagegen musste ich Widerspruch einlegen weil man eine falsche Miete gezahlt wurde.
Der Widerspruch wurde stattgegeben, mir wurde telefonisch auch bestätigt dass dem kompletten Widerspruch stattgegeben wurde
da ich auch explizit danach gefragt habe ob das auch für die Kaution galt. JA WURDE SIE, sagte man mir.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung war als nicht der Wohnungseigentümer mein Vermieter, sondern eben meine Freundin bzw. Mitbewohnerin.
Nachdem das JC aber nun doch noch einen Nachweis haben wollte dass der Wohnungseigentümer / Verwalter dem Untermietvertrag zustimmte,
kam dann raus dass die zuständige SB sich auf einmal an nichts mehr erinnern können und man angeblich grundsätzlich keinem
Untermietvertrag wie der von meiner Freundin & mir erstellt wurde, zustimmt.
Die Alternative sei gewesen: Aufnahme als Ergänzung in den Hauptmietvertrag. Laut meines Wissens stehe ich als "gleichberechtigter Mitmieter" nun drin.
Zumindest steht es so in der schriftlichen Erlaubnis dass ich hier wohnen darf drin.
Die Miete zahlt übrigens der Vater von meiner Mitbewohnerin!Sprich ich bekomme die Miete auf mein Konto (aktuell der Fall) > Ich zahle die Miete per Quittung an ihn > er überweist die Miete an den Vermieter
Merkwürdig was ihr da verhackstückt habt. Erst bist Du ihr Untermieter,sie hat aber plörDazlich gar kein Konto mehr,damit Du ihr nachweislich Miete zahlen kannst. Jetzt bist Du plötzlich gleichberechtigter Mieter,müsstest ergo doch einen Mietvertrag mit dem eigentlichen Vermieter dieser Wohnung haben. Zudem hat nicht mal die ursprüngliche Alleinmieterin ihre mietvertraglichen Verpflichtungen nachgekommen und hat Mietschulden,denn auch fehlende Kaution sind Mietschulden.
Was Du da noch als Haftungskaution für Mitnutzung von Mobiliar hinterlegen sollst ist dein Bier. Schlauer wär gewesen Du hättest mit ihr einfach eine pauschale Kaution in Höhe von 1 bis 3 Monatskaltmieten ausgemacht. Die Abnutzung der Möbel sind nämlich in deiner Miete enthalten die Du der Hauptmieterin zahlen wolltest. Machst Du etwas kaputt zahlt es deine Haftpflichtversicherung wenn es nicht mit voller Absicht war.
Dass Du nun einen Vertrag mit dem Eigentümer hast ist dem JC bekannr? Dann haben sie eig richtig gehandelt,denn der Vermieter bekommt Kautionsleistung. Wenn Du noch hundert mehr ausgeben willst dann nachdem Du die ersten 100( sind ja nur 2.5 Monate abgestottert hast. Die 100 für Möbel muss deine WG Partnerin dann aber nachweislich auf gesondertem Konto/Sparbuch anlegen und dir jährlich den Stand(Zinsen) nachweisen! Will sie das wirklich??,,
Ja ein wenig verwirrend, aber habe ich ja gerade in einem Zitat über diesem erklärt.
Einen eigenen Mietvertrag habe ich nicht mit dem Wohnungseigentümer, lediglich einen Untermietvertrag zwischen mir und meiner Mitbewohnerin
und das oben genannte Schreiben was erstellt wurde vom Wohnungseigentümer. Bzgl. des Sparbuches wäre das dass kleinste Problem.
Das Jobcenter darf aber kein Geld eigenmächtig an jemanden anderes als den Leistungsbezieher überweisen. Nur wenn man ausdrücklich dafür unterschreibt darf das Jobcenter Gelder an andere überweisen. Im Grunde hat der TE das Darlehen nie erhalten. Ist aber nur meine persönliche Meinung.
Vielleicht meldet sich noch jemand der hier die genauen Paragraphen hat.
Und wie schon erklärt wurde, diese Erlaubnis wurde nie erstellt & hier wurde eigenmächtig beim JC gehandelt.
Es wurde sogar untersagt & dennoch wurde es einfach gemacht. Bankdaten außer meine waren keine bekannt bzw. habe ich keine anderen angegeben.
Es wurde einfach die alte Akte von meiner Mitbewohnerin genommen, so meine Vermutung, um an die Bankdaten zu kommen.
Die schlechte Nachricht:
Du bist mit Eintritt in den Mietvertrag gleichberechtigter Partner /Mieter (Du haftest als auch mit daraus)
Die vll. bessere:
Die veraltete Datenlage, da Dein Vertragspartner nicht mehr beim JC ist.
Kurz:
Bestehen derzeit noch Rückstände beim VM?
Dass ich nun auch damit hafte ist mir bewusst.
Seit Oktober 2018 oder September 18 ist sie nicht mehr beim JC & zahlt auch keine Raten an den Vermieter zwecks Kaution.
Den sie wurde hier vom JC über den Tisch gezogen da vereinbart wurde dass sie von ihrem Geld die Kaution an den Vermieter bezahlt und nicht wie üblich per Darlehn wo 10% vom Regelsatz abgezogen werden. Mir ist nicht bekannt dass dies "üblich" ist. Ergo hat das JC mal eben 3 Monatsmieten wie im Hauptmietvertrag vereinbart "gespart".
Wie gesagt: Als ich nachgefragt hatte da der Vermieter eine aktuelle Mieterbescheinigung ausstellen sollte wo alle kosten drauf stehen,
das war um Mai / Juni herum, waren noch keine Mietschulden vorhanden. Keine Miete & keine Kaution, so die Sachbearbeiterin vom Vermieter.
Heute habe ich da mal angerufen (bin ja jetzt "gleichberechtigter Mieter") um die Behauptung seitens des Jobcenters nachzuprüfen weil die SB vom JC die das bearbeitet
die ganze Zeit behauptet dass ja offene Mietrückstände bzw. in diesem Fall Kautionsrückstände bestehen soll, was aber Schwachsinn ist zu dem Zeitpunkt nach meiner Kenntnis.
Und ja... tatsächlich besteht ein Kautionsrückstand von über 400 €. O_O
Hier kommen dann wie Anfangs erwähnt mehrere Fragen auf & auch Handlungsweisen- - Wie ist das möglich?
- - Woher weiß der SB dass Kautionsrückstände sind wenn keine Erlaubnis vorlag dass sie persönliche Informationen erhalten darf (Stichpunkt: Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?)
- - Der SB hat ohne Erlaubnis & eigenmächtig eine veraltete Akte genommen von einem Ex-ALG II Bezieher - und EIGENMÄCHTIG Geld überwiesen
- - Dem SB wurde ausdrücklich mehrfach untersagt eigenmächtig zu handeln und auch dass KEINE Erlaubnis vorlag
- - Selbst meine Mitbewohnerin hat ausdrücklich darum gebeten die Kaution an mich zu bezahlen.
Ich frage mich auch ob hier nicht sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorgelegt werden sollte.