Ich bin hier aus dem Thema nun raus.
Ich denke das ist eine gute Entscheidung.
Damit stehst du auch im Hauptmietvertrag als Mieter mit drin.
Der VM muss dafür nicht den kompletten Vertrag neu machen.
Auch das ist logisch & habe ich auch nicht gesagt dass es so ist.
Sagst du, daher das mit dem Eigentor.
Kein Eigentor, da wie bereits gesagt, der Fall schon längst geschlossen ist.
Gut ich gebe auf, ein gemeinsamer MV (mit dieser Ergänzung) bedeutet auch ihr wirtschaftet gemeinsam.
Erst unterstellst du dass eine BG vorliegt, was faktisch aber nicht möglich ist in meinem Fall wenn die Mitbewohnerin in einer MKE ist.
Sie habe versucht uns in eine HG zu stecken, dem mit erfolg Widersprochen wurde... gut war auch abzusehen.
Ich bewohne ALLEINE eine 3 Zimmer Wohnung mit 61 qm² die fast 400 € kostet (Warm) obwohl mir Warm als einzelne Person 325 € zustehen.
Glaubst nicht da gibt es auch eine Geschichte dazu warum das JC (nach Widerspruch) bereitwillig sagt "Ja okay zahlen wir"?
Glaubst du ernsthaft das JC weiß nicht wie die aktuelle Sachlage ist? Weiß nicht was mit meiner Mitbewohnerin ist?
Tut mir Leid Werner, aber außer irgendwelche Vorwürfe in den Raum werfen & dann irgendwann zu sagen "sorry bin raus" ohne die eigentliche Frage beantwortet zu haben
... da oben ist das X, kannst gerne gehen.
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Es gibt immer 2 Seiten einer Medaille und wir haben jetzt 2 Seiten unnötigen Content geschrieben der meine Grundfrage 0 beantwortet hat.
Hier aber nochmal die Kernfrage:Hier kommen dann wie Anfangs erwähnt mehrere Fragen auf & auch Handlungsweisen- Wie ist das möglich?
- Woher weiß der SB dass Kautionsrückstände sind wenn keine Erlaubnis vorlag dass sie persönliche Informationen erhalten darf (Stichpunkt: Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?)
- Der SB hat ohne Erlaubnis & eigenmächtig eine veraltete Akte genommen von einem Ex-ALG II Bezieher - und EIGENMÄCHTIG Geld überwiesen
- Dem SB wurde ausdrücklich mehrfach untersagt eigenmächtig zu handeln und auch dass KEINE Erlaubnis vorlag
- Selbst meine Mitbewohnerin hat ausdrücklich darum gebeten die Kaution an mich zu bezahlen.
Sie war nicht befugt ohne schriftliches Einverständnis noch Erlaubnis eigenmächtig irgendwelche Zahlungen abseits der im Leistungsbescheid stehenden Zahlungsempfänger
an Dritte zu überweisen, genau das hat sie getan.
Als Zahlungsempfänger bin auch nur ich im Leistungsbescheid eingetragen. Sprich Miete + ALG II kommt auf mein Konto.
EDIT:
Merkst du eigentlich, wie sehr du dich in Widersprüche verstrickst?
Die da wären?
Dass wir keine BG bilden weil wir nicht füreinander einstehen, wirtschaften und nicht zusammen wohnen derzeit frühstens ende des Jahres.. mit Glück?
Gutes Argument für ein Widerspruch! Läuft
