Wow Orakel ... ich bin von dir fürstlich begeistert.
Woher du solche eine lebhafte Phantasie hast zu Themen die du noch nicht einmal kennst... Wahnsinn um das einfach mal mit einem Wort auszudrücken.
Dann tut es mir sehr Leid dich da enttäuschen zu müssen. Das Kind wird fast 2 Jahre alt und so lange kenne ich meine Mitbewohnerin nicht.
Keine Sorge, ich bin nicht enttäuscht, wenn jemand die Rechtslage permanent ignoriert.
Dann erhelle uns doch mal mit der Rechtslage, wenn du schon so etwas behauptest.
Da bin ich richtig gespannt und wissbegierig gegen welche Gesetze ich verstoße
Wo bleibt den nun deine Beweise & Rechtslage die angeblich Ignoriert werden. Wir warten alle noch gespannt darauf.
Weitere Zitate vom lieben allwissenden Orakel:
Warten wir erst einmal die abschließende Festsetzung des Leistungsanspruchs ab
Der TE wird nicht ohne Grund uns die Begründung für die vorläufige Entscheidung vorenthalten.
Welche Vorläufige Entscheidung? WOVON?
Welche Festsetzung des Leistungsanspruches?
- Der Leistungsanspruch ist seit Mai längst erledigt bzw. der ALG II Antrag komplett durch.
- Das einzige wogegen Widerspruch (wie anfangs sogar erwähnt) eingelegt werden musste war weil man uns in eine HG stecken wollte die zu Unrecht bestand
und sogar von damaligen Mitarbeiter Fehler gemacht wurden. Dieser Widerspruch beinhaltete auch die falsche Miete die mittlerweile in voller Höhe die beantragt, gewährt & ausgezahlt wurde bzw. wird.
Selbst die Nachzahlungen habe ich längst erhalten. Der andere Widerspruch ging um das Thema Kaution welcher ebenfalls, wie man unschwer erkennen kann, erfolg hatte.
Das alles hat aber mit meiner Kernfrage nichts zu tun gehabt.
Sicher hast du für deine kühnen Behauptungen auch eine Rechtsgrundlage?!
Dabei solltest du auch bedenken, dass die Freundin zu keiner Zeit "weg war vom Jobcenter", wie der TE behauptet. Sie hatte und hat Anspruch auf vorrangige Leistungen und nimmt diese auch offenkundig in Anspruch!
Bevor andere irgendwelche Rechtgrundlagen beweisen sollen, fang du erstmal an wie so großkotzig angepriesen DEINE Rechtsgrundlagen & Behauptungen zu belegen gegen die man hier verstoßen soll.
Und tue dir & allen anderen Lesern einen gefallen: HALTE DICH BITTE von einem Thema raus & wie der Vorgang ist, wovon du absolut keine Ahnung hast.
In diesem Fall das Thema Mutter-Kind-Einrichtung
(kurz: MUKI oder MKE oder MK-Einrichtung genannt) in Verbindung mit dem Jobcenter.
Alleine dieser Satz von Dir:
„Dabei solltest du auch bedenken, dass die Freundin zu keiner Zeit "weg war vom Jobcenter", wie der TE behauptet.
Sie hatte und hat Anspruch auf vorrangige Leistungen und nimmt diese auch offenkundig in Anspruch!”>> Ist rein faktisch völliger Schwachsinn & gar nicht möglich, denn der Leistungsbezug wurde zu Recht mit Bezug der Muki 2018 eingestellt!
Das JC bezahlt keine Wohnung wo niemand drin lebt.
Punkt 1. Da das JA und sogar die Muki anfangs sogar versuchten bzw. ihr nahelegten dass sie die Wohnung kündigt,
was aber dann bei Auszug zu neuen Problemen gekommen wäre weil neue Wohnung suchen & jeder weiß wie schwer es heute ist, sprang ihr Vater aus eigener Tasche ein diese Wohnung
zu bezahlen damit sie die nicht verliert & bei Auszug eine Wohnung hat. Den gegenwärtig Wohnt sie über 60 Km weit weg von ihrer Wohnung.
Alle 2 Wochen darf sie für 2 Nächte nachhause.
--- Sich zu einem Thema äußern wollen wovon man keine Ahnung hat... typisch.Punkt 2. Das Jugendamt ist für die Versorgung zuständig & von diesem bekommt sie auch Taschen, Verpflegungs- & Bekleidungsgeld solange sie in der Muki ist.
Also tue uns einen Gefallen... Höre bitte auf bei aller Liebe so viel Schwachsinn, Anschuldigungen, Unterstellungen und Beleidigungen in den Raum zu werfen.
Das ist schon gar nicht mehr Lustig was du hier versuchst und abziehen willst. Das ist mittlerweile einfach nur noch erbärmlich.
Alleine dann auch noch zu behaupten ich würde mein nicht-biologisches Kind im Stich lassen... holy fuck dachte ich mir nur.
Wie ich schon erwähnte ist das Kind bald 2 Jahre alt... Luft & Liebe oder wie? wenn ich sie gerade mal seit März 18 kenne und mal eben über 500 km von ihr entfernt wohnte.
4 Seiten... davon bisher die einzige Person in diesem Thema die zumindest zum Thema Datenschutz eine Antwort hatte.
Ansonsten ist hier keine einzige Konstruktive Hilfe angeboten worden.
In einer solchen Konstellation hätte es vllt auch eine Zwischenvermietung getan. Diese ist von Vornherein zeitlich begrenzt und gestattet einem Hauptmieter, die Wohnung komplett eingerichtet gegen Mietzahlung an den Vermieter zu überlassen.
Die Kaution betreffend, müsste sich schon die betroffene Person selber um ihr Recht kümmern.
Ich kenne Darlehen hauptsächlich als schriftliche Zusicherung seitens des JC- Geld fließt hier gar keines.
Ein Darlehn ist ein Kredit beim JC was im Regelfall mit 10% (sofern nicht anders vereinbart) nach § 42a Absatz 2 SGB II vom Regelsatz abgezogen wird.
Dieses wird ua. für Kaution einer Wohnung gewährt oder für Genossenschaftsanteile die eine Kaution ersetzen.
Hier aber nochmal die Kernfrage:
Hier kommen dann wie Anfangs erwähnt mehrere Fragen auf & auch Handlungsweisen
- Wie ist das möglich?
- Woher weiß der SB dass Kautionsrückstände sind wenn keine Erlaubnis vorlag dass sie persönliche Informationen erhalten darf (Stichpunkt: Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?)
- Der SB hat ohne Erlaubnis & eigenmächtig eine veraltete Akte genommen von einem Ex-ALG II Bezieher - und EIGENMÄCHTIG Geld überwiesen
- Dem SB wurde ausdrücklich mehrfach untersagt eigenmächtig zu handeln und auch dass KEINE Erlaubnis vorlag
- Selbst meine Mitbewohnerin hat ausdrücklich darum gebeten die Kaution an mich zu bezahlen.
Sie war nicht befugt ohne schriftliches Einverständnis noch Erlaubnis eigenmächtig irgendwelche Zahlungen abseits der im Leistungsbescheid stehenden Zahlungsempfänger
an Dritte zu überweisen, genau das hat sie getan.
Als Zahlungsempfänger bin auch nur ich im Leistungsbescheid eingetragen. Sprich Miete + ALG II kommt auf mein Konto.
Ein Punkt konnte mittlerweile geklärt werden. Daher durchgestrichen.