von einem Ex-ALG II Bezieher - und EIGENMÄCHTIG Geld überwiesen
(1) Was wurde denn Überwiesen an wen und warum Eigenmächtig?
(2) Du hast einen Antrag auf KdU gestellt und es ist evtl. nur ein Irrtum vom JC das Geld nicht an dich zu zahlen?
(3) Den zu Bearbeiten ist doch kein eigenmächtiges handeln von der SB.
hat ausdrücklich darum gebeten die Kaution an mich zu bezahlen.
(4) Meinst du das JC zahlt ein Darlehen für Kaution, für eine Wohnung die schon lange vorher von deiner Freundin gemietet wurde?
Sprich Miete + ALG II kommt auf mein Konto.
(5) Dann ist doch alles gut, worin liegt nun das Problem?
(1) &
(2) Wurde bereits mehrfach gesagt & steht im Eingangspost. Es geht um die beantragte Kaution von meiner Seite aus.
Diese wurde ohne Erlaubnis & Eigenmächtig an Dritte überwiesen obwohl darum weder gebeten wurde & sogar mehrfach Untersagt wurde
bzw. die Absicht für was dieses Darlehn gedacht war, ignoriert wurde & die SB einfach eine alte Akte meiner Mitbewohnerin / Freundin (Freundschatlich)
genommen hat um dort Bankdaten zu entnehmen. Die beantragte Kaution bzw. das Darlehn sollte auf Wunsch meiner Mitbewohnerin & wie beantragt
auf mein Bankkonto gehen. Diese bitte wurde konsequent ignoriert. Insgesamt gab es 3 oder 4 Schreiben wo dieses untersagt & erklärt wurde.
(3) Um die Bearbeitung des Darlehnantrages ging es auch nie.
(4) In diesem speziellen Fall ja.
(5) Siehe (1) & (2). Wenn ich eine Leistung beantrage & keinen anderen Zahlungsempfänger außer mich angebe, hat das JC meines Erachtens
nicht das Recht einfach eigenmächtig gesonderte Zahlungen ohne explizite Anweisung des Leistungsempfängers zu tätigen.
Zumal auch von meiner Mitbewohnerin dieses schriftlich untersagt wurde & auch die Verwendung irgendwelcher Daten aus ihrer alten Akte.
Zitate aus dem Eingangsbeitrag.
Mein Problem ist aber... ich kann ihr die 100 € nicht geben weil das JC der Meinung ist diese einfach ohne meine oder die ausdrückliche Erlaubnis von meiner Freundin an den Vermieter zu zahlen mit der Begründung: Es bestehen Kautionsrückstände beim Vermieter und daher gemäß §22 Abs. 2 S. 2 und 3 Nr. 1 SGB II an diesen überwiesen.
(1) Absatz 2 kann nicht richtig sein, vielmehr dürfte Absatz 7 greifen.
§ 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Auszug
(7) [...] 2Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. 3Das ist insbesondere der Fall, wenn
1. Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,
--> https://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html
Weiter schreibt das JC "Durch die offene Kaution kann eine Wohnungskündigung erfolgen" ... das ist richtig. KANN. Aber dem JC KANN es doch auch egal sein oder etwas nicht? Meine Freundin bewohnt seit 2017 diese Wohnung & bezog bis Oktober 2018 ALG II, die Kaution wurde per Ratenzahlung aus ihrer Tasche an den Vermieter gezahlt. Seit letztes Jahr nicht mehr. Heißt also seit Oktober 2018 ca. hätten also längst Mahnungen, Zahlungsaufforderungen whatever erfolgen müssen, aber es kam bis zum heutigen Tages GAR NICHTS. Der Vermieter weiß sogar von dem Rückstand.
--> https://www.mietrecht.org/mietschulden/kuendigung-wegen-nicht-gezahlter-mietkaution/
(1) Ja es war §22
Abs. 7 S. 2 und 3 Nr. 1 SGB II, war ein Schreibfehler meiner Seits.
Mir ist der Paragraph auch ein Begriff und an sich stimme ich dem ganzen auch zu bzw. ist er nachvollziehbar, allerdings gibt es eine Sonderregelung zwischen meiner Mitbewohnerin & dem Vermieter.
Diesbezüglich war ich gestern auch beim Vermieter um ua. zu Fragen warum es bisher keine Mahnung / Rechnungen gab da schließlich seit fast 1. Jahr der Rückstand offen ist
weil erst durch das JC erfahren wurde bzw. die ganze Zeit behauptet wurde es sei noch Kaution offen.
Erst da habe ich dann auch erfahren dass ua. keine Notwendigkeit bestand Mahnungen zu schreiben, da es Gespräche bzw. eine Abmachung gab
dass der Rückstand nach Wiedereinzug in die Wohnung weitergezahlt wird. Man hat quasi die Finanzielle Situation berücksichtigt & aus Kulanz war man damit einverstanden.
Wurde leider aber auch seitens meiner Mitbewohnerin vergessen sowie von den Eltern.
Der SB konnte also gar nicht wissen welche Vereinbarung getroffen wurde oder warum die Kaution noch nicht bezahlt wurde geschweige
warum auch bisher keine Mahnung etc. gekommen ist... dazu hätte der SB sich auch an meine Mitbewohnerin wenden müssen.
(1) Die ganze Angelegenheit ist zu verworren. Entweder werden hier Begriffe durcheinander geworfen, Tatsachen nur angedeutet oder ganz verschwiegen.
(2) Wer hier wie, warum und weshalb an wen etwas überwiesen oder wohin überwiesen oder wofür beantragt hat, ist schlicht zu widersprüchlich.
(3) Und dann noch ungehalten zu reagieren, wenn man veräppelt wird während man selber veräppeln will, finde ich persönlich dreist. Aber das scheint heutzutage zum guten Ton zu gehören. Stamme Nimm halt.
(1) Bei Unklarheiten kann man sachlich nachfragen, vor allem bei mir & versuche es dann entsprechend aufzuklären.
Dies war bisher nicht der Fall, stattdessen wurden haltlose Anschuldigungen, Behauptungen & der Lüge bezichtigt bzw. sogar Beleidigt.
(2) Warum Widersprüchlich? Habe ich ja im Eingangspost geschrieben, mehrfach in den letzte 4 Seiten sowie in diesen Post weiter oben.
Ich sehe da keinen Widerspruch wenn eine Beantragte Leistung an einen nicht beantragten Empfänger bzw. es keine Aufforderung diesbezüglich gab, überwiesen wurde. Ergo Eigenmächtig.
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Selbstverständlich könnte man damit Argumentieren dass das JC die offene Kaution reduzieren wollte. Dazu war das JC aber nicht berechtigt.
Aber worin ich das Problem sehe bzw. womit ich ein Problem habe ist die Art und Weise was und wie das JC bzw. die Sachbearbeiterin hier handelte
und einfach ohne Erlaubnis & mehrfacher Untersagung Zahlungen an einen fremden Zahlungsempfänger überweist der vom Zahlungsempfänger des Leistungsbezuges abweicht.
Wäre dem so gewollt gewesen dass sämtliche Zahlungen rund um die Wohnung an den Vermieter gehen sollen, dann hätte man dieses auch so beantragt.
Deswegen kommt das ALG II sowie die Miete auch auf mein Konto.
Die Aussage zu: §22 Abs. 7 SGB II
„[...] wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist.”Sollte & darf meines Erachtens nicht pauschalisiert werden oder behauptet werden man würde die Miete oder in diesem Fall die Kaution
anderweitig verwenden. Den schließlich wie auch dem SB mehrfach mitgeteilt, erfolgt jede Weitergabe per Quittung sodass auch hier ein Nachweis erbracht
werden kann dass die Miete / Kaution zweckmäßig weitergeleitet wurde.
--- Den Probleme gab es bisher keine & normalerweise lasse ich Mietzahlungen immer an den Vermieter direkt gehen. Dieses mal ist der Fall aber anders.
Hier aber nochmal die Kernfrage (1):
Hier kommen dann wie Anfangs erwähnt mehrere Fragen auf & auch Handlungsweisen
- Der SB hat ohne Erlaubnis & eigenmächtig eine veraltete Akte genommen von einem Ex-ALG II Bezieher - und EIGENMÄCHTIG Geld überwiesen
- Dem SB wurde ausdrücklich mehrfach untersagt eigenmächtig zu handeln und auch dass KEINE Erlaubnis vorlag
- Selbst meine Mitbewohnerin hat ausdrücklich darum gebeten die Kaution an mich zu bezahlen.
Sie war nicht befugt ohne schriftliches Einverständnis noch Erlaubnis eigenmächtig irgendwelche Zahlungen abseits der im Leistungsbescheid stehenden Zahlungsempfänger
an Dritte zu überweisen, genau das hat sie getan.
(1) Wie sollte also gegen die SB vorgegangen werden weil dieses Verhalten alles andere als okay ist.
In meinen Augen macht eine Dienstaufsichtsbeschwerde durchaus Sinn.