Liebe Community,
mein Vermieter will die Miete erhöhen. Die neue Miete liegt noch unterhalb der örtlich angemessenen Bruttokaltmiete nach SGB II. Allerdings halte ich die Mieterhöhung für unzulässig hoch. Die Stadt zahlt ALG2-Empfängern in solchen Fällen eine eingeschränkte Mitgliedschaft im Mieterverein. Die Ausgabe der Gutscheine verwaltet das JC. Die Stadt ist gemeinsam mit der Bundesarbeitsagentur Träger des JC. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Mietrechtsberatung.
Problem 1) Das JC will die Kosten für die höhere Miete nur übernehmen, wenn ich mich beraten lasse und dem Jobcenter das Ergebnis mitteile.
Problem 2) Am Gutschein hängt eine "freiwillige" "Datenschutzrechtliche Einwilligung (§ 60 Abs. 1 SGB I i.V.m. § 67b Abs. 1 und 2 SGB X)" in den Sozialdatenaustausch zwischen Mieterverein, JC und Sozialamt. Falls ich dem Datenaustausch nicht zustimme, kann ich in einem extra Feld unterschreiben. Die Mitarbeiterin der Mietervereins sagte mir, dass sie mich dann aber nicht beraten. Welche Daten genau ausgetauscht werden, konnte sie mir nicht sagen. Sie würden dem JC "dann immer den Schriftsatz an den Vermieter schicken bzw. was das JC eben so haben will."
Mir ist nicht ganz klar, wobei ich überhaupt mitwirken soll und woraus sich meine Pflicht dazu ergibt? Immerhin ist die Miete im Rahmen der örtlich angemessenen Miete. Wie könnte ich anders mitwirken? Und auf welcher Basis ergibt sich ein Recht des JC auf
alle meine Daten - vor allem über den Leistungsbezug hinaus, wenn der demnächst vielleicht endet? Die Beratung zahlt ja nichtmal das JC selbst.
Wisst Ihr mehr? Kann das JC wirklich die Übernahme der Miete verweigern, wenn ich das doch allein oder mit anderer Hilfe zu regeln versuche oder der Datenübermittlung nicht zustimme? Kann es mich zu der Beratung oder gar einem Rechtsstreit zwingen? Vielleicht seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht, deswegen wäre eine Rückmeldung von Euch schön. Das Schreiben und den Gutschein hänge ich ml an. Vielen Dank!

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