DADURCH ERGEBEN SICH NEUE MONATLICHE ABSCHLAGSZAHLUNGEN IHV XY
So habe ich es verstanden. weil: wenn durch ein Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung die mtl. Vorrauszahlungen vom Vermieter nach unten angespasst werden
@ Nö, du hast das schon richtig verstanden, in der Jahresabrechnung stand logischerweise auch drin: dadurch ergeben sich neue monatliche abschlagzahlungen bzw. eine neue gesamtmiethöhe.
@NevAda, ja von den von mir genannten Fakten ist alles eindeutig, meine Frage bezog sich darauf, ob man als Mieter in Alg2 das recht hat, das die alte gesamtmiete mit den alten vorrauszahlungen weiter gezahlt werden darf, wenn man im nächsten Jahr sonst eine Nachzahlung statt eines Guthaben erwartet. Ist ja zb. so wenn mehrkosten als sonst durch eine intensivere heizphase in der kalten jahreszeit enstehen.
Ist alles was komplizierter, da ich in einer nicht ganz kostentechnisch angemessenen wohnung lebe, macht das JC bei einer evtl. kommenden Nachzahlung sonst wieder stress und weigert sich dann zu zahlen. Habe damals vor dem SG die Mehrkosten der Miete gegen das JC durchgeboxt. Nur bei jeder änderung, wie z.b Mieterhöhung etc. wird man wieder zur Kostensenkungen der Miete aufgefordert, das man sich eine andere Wohnung suchen soll.