Jetzt habe ich es verstanden.
Offenbar doch nicht.
Es gibt zwei Grundsicherungen: die nach SGB II und die nach SGB XII. Darüber hinaus gibt es noch Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII und Wohngeld nach dem WoGG.
Auf welche Sozialleistung man Anspruch hat, wenn man Rente wegen Erwerbsminderung erhält, hängt von mehreren Faktoren ab.
Bei nur teilweiser Erwerbsminderung, auch wenn man wegen Unvermittelbarkeit volle Rente wegen Erwerbsminderung erhält (sog. Arbeitsmarktrente), besteht dem Grunde nach Anspruch auf ALG II nach dem SGB II.
Je nach dem, welche konkrete Situation vorliegt, kann bei voller Erwerbsminderung Anspruch
- auf Grundsicherung nach SGB XII wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung, oder
- auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bei befristeter voller Erwerbsminderung, oder
- auf Sozialgeld nach dem SGB II bestehen.
Sofern damit Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII vermieden wird, kommt auch noch Wohngeld in Frage.