Hallo,

ich habs geschafft und gehe in Rente.
Leider reicht sie nicht ganz so und ich muss Grundsicherung beantragen.
Muss ich deswegen aber mein kleines gebrauchtes Auto verkaufen, welches ich vor zwei Jahren für 4000,- € gekauft habe?
Ich habe sonst keinerlei Vermögen, was zum Freibetrag von 5000,- € eingerechnet werden könnte.
Kann man nicht auch anstelle von Geldvermögen ein Auto haben, was den Wert nicht übersteigt?
Ich bin durch einen Unfall nicht mehr so gut zu Fuß und das, was ich bei einem Verkauf für das Auto bekäme, wäre ruck zuck für Bus, Bahn und Taxi verbraucht.
Gibt es da Richtlinien oder Ermessensspielräume?
Und nochwas, was mich etwas angestoßen hat: 3 Monate rückwirkend Kontoauszüge vorlegen.
Was hat denn meine Vergangenheit mit der Zukunft zu tun?
Es müsste doch reichen, wenn der aktuelle Stand zum Tag des Antrages vorliegt.
Welche Informationen will man denn aus der Vergangenheit auswerten und wozu?
Seid gegrüßt
