Also im Zeitalter elektronischer Akten kann wohl jeder (Berechtigte) jederzeit von überall drauf zugreifen
Eben...Berechtigte.
Dein SB ist nicht berechtigt im E-Akten Segment der Widerspruchstelle zu arbeiten.
Er schreibt dir die Eingangsbestätigung, prüft die Abhilfe und gibt den Fall dann ab. Bis zur Entscheidung der WS-Stelle ist er aus dem Verfahren raus.
Zumal der Antrag für das Mittagessen nach Einreichung ne Woche nach der DA und Widerspruch auch binnen 48 Stunden von eben jenem Sachbearbeiter brav bewilligt wurde.
Das macht nur in den seltensten Fällen der SB. 90 % der JC haben BuT-Stellen.
Und mal ganz nebenbei, zwischen der Bearbeitung eines But-Antrages und einer DA´s liegen dann doch schon Welten.
Ich bringe mal Licht ins Dunkel:
Jegliche Bescheide, über den laufenden für ein Jahr...die Schulbeförderungskosten, Das Mittagessen, die Schulbücher etc hat immer der oder die selbe Sachbearbeiter/in agiert.
Vor als auch nach dem Widerspruch und hier herrscht definitiv seit 2018 die elektronische Akte da man damals darüber aufgeklärt wurde.
Den Eingang des Widerspruchs hat eine extra Stelle bescheinigt, nicht der betroffene Sachbearbeiter.
Danach hat der betroffene Sachbearbeiter wie gesagt anhand einer Schulbescheinigung die Verpflegung bewilligt, er ist also wohl durchaus nach wie vor handlungsfähig.
Ob er es weiterhin ist sieht man wenn wir heute die nächsten Belege/Antrag Schulbücher einreichen. Selbstverständlich wieder mit der Bitte doch der Rechtslage zu folge und einen sonst nötigen Widerruf und Zeitverlust zu vermeiden.