Angie 69: „Aus welchem Paragraphen ergibt sich diese Pflicht für den Leistungsbezieher?“
Das würde mich auch interessieren. Andererseits kann ich mir aber auch gut vorstellen, so wie es im Zitat von JoJo steht, dass die voraussichtlichen Nebenkosten mit dem Abschlag ungefähr identisch sein müssen. Da ich hier bereits seit 9 Jahre wohne, kann man das ja gut nachvollziehen.
Mich nervt halt, den Vermieter/die Hausverwaltung mit so etwas zu „belästigen“, also weil das JC was will. Wenn ich den Wunsch hätte, wäre es für mich etwas anderes. Auch bezahle ich bei Abschlägen (z. B. auch bei Strom) schon immer lieber mehr, und bekomme dann was zurück statt nach zu zahlen.
Zugchef Werner: Der Abrechnung liegt immer ein Anschreiben bei, in dem in meinem Fall steht: Das Guthaben in Höhe von XX Euro werden wir die nächsten Tage überweisen. Das die Miethöhe und die Nebenkosten (Abschlag) so bleiben, steht nicht dabei.
Ich hatte auch an 10,- € weniger gedacht. Als Nachweis müsste ja eine Mail/ein Brief vom Vermieter/Hausverwaltung genügen, z.B. „Wir senken die Nebenkosten ab dem XX, Heizkosten XX Euro, Nebenkosten XX Euro. (Natürlich etwas besser ausformuliert.) Ansonsten kann ich das Telefonat ja wohl schlecht aufzeichnen.

Coolio: Falls ich dein Steno

richtig verstehe: Ja, wie oben steht kam ein Schreiben vom JC mit der Aufforderung zur Mitwirkung:
Sehr geehrte Frau xyz, Sie haben Leistungen…bla, bla, …prüfen…bla,bla…
Folgende Unterlagen:
Kontoauszug in Kopie, worauf der Betrag und der Erhalt ersichtlich ist.
Bescheinigung von Ihrem Vermieter über die neuen Heiz-/Nebenkostenabschläge. Sollte Ihr Vermieter die monatlichen Abschläge nicht angepasst haben, so setzen Sie sich bitte diesbezüglich mit ihm in Verbindung und bitten um die Herabsetzung der monatlichen Heiz- und Nebenkostenabschläge (getrennt voneinander). Bitte reichen Sie einen Nachweis über die erfolgte Kommunikation mit Ihrem Vermieter ein.
Bitte beachten Sie:
Bla, bla…Tatsachen angeben, bla, bla…eventuelle Änderungen unverzüglich mitteilen..bla, bla..wenn das nicht erledigt wird, können die Leistungen ganz oder teilweise eingestellt werden…
Angie69: Das ist eigentlich eine super Idee, die du eben geschrieben hast. Nur wenn ich schreibe, ob die Abschläge um 10,- (oder andere Summe) gesenkt werden können, dann schreibt er vielleicht zurück:“ Ihrem Wunsch entsprechend…“ Dann meckert das JC:“Warum nur 10,-? Außerdem müßte ich einen Grund nennen, warum er Heiz- und Nebenkosten aufteilen soll. Mir ist es persönlich doch egal.
In dem Zusammenhang noch mal die Frage, ob ich das richtig weiß, dass seit 2016 nur noch die Gesamtmiete einen bestimmten Betrag nicht übersteigen darf, egal, wie sie sich aufteilt? (Wie im 1. Post von mir erklärt).