Hi Ihr,
ich habe, schon bei der Beantragung von ALG 2, die anhängende Maßnahme zugewiesen bekommen. Ein paar Fragen:
Zu WUB ist hier im Forum ja schon einiges geschrieben worden, bei mir steht:
Wir behalten uns vor, diese [AU] als wichtigen (Fehl-)Grund anzuerkennen und Sie zu verpflichten zukünftig eine ärztliche Wegeunfähigkeitsbescheinigung (Vordruck anbei, s. letzte Seite) vorzulegen.
Die WUB ist auf der letzten Seite. Kurios finde ich, dass diese WUB zusätzlich bescheinigen soll, dass man 4 Stunden arbeiten kann (??). Erst steht da, dass der Patient „wegeunfähig“ erkrankt ist und gleich danach, dass er deswegen nicht 4 Stunden arbeiten kann. Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, oder?
Im vorliegenden Fall erscheint Ihre Verpflichtung zur Teilnahme an der Maßnahme aus den folgenden Gründen geboten, weil Ihre Teilnahme an der Maßnahme erforderlich geeignet und angemessen ist.
Dieser Satz von Seite 2 ist ja Unsinn, nicht? Was ist mit dem anderen Geschriebenen drumherum, reicht das als Begründung?
Ferner ist die Maßnahme auch unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation geeignet und angemessen. Gründe, die gegen die Teilnahme an der Maßnahme sprechen könnten, sind nicht ersichtlich und wurden von Ihnen auch nicht vorgetragen. Daher erscheint Ihre Teilnahme auch zumutbar
Mir wurde das Schreiben, ohne jegliche Erklärung, in die Hand gedrückt, einen Termin bei einem SB hatte ich noch nicht. Zeugen dafür habe ich leider nicht.
Mein Hauptanliegen:Mein Antrag ist leider noch nicht durch, auch die letzten Unterlagen kann ich morgen leider erst einreichen. Meine Frist zur Einreichung ist leider auch vor 10 Tagen abgelaufen. In dem Schreiben stand, dass Leistungen versagt werden, falls ich zur Frist nicht alle Unterlagen einreiche oder mich schriftlich melde. Ich habe schriftlich um eine Verlängerung der Frist gebeten (kann ich leider nicht beweisen), bis heute aber keine Antwort bekommen und befürchte jetzt, dass ich demnächst einen Versagungsbescheid bekomme.
Außerdem bin ich im Moment krankgeschrieben und bisher haben sie keine WUB gefordert. I
st es, unter den genannten Aspekten, sinnvoll, wenn ich (praktisch zeitgleich mit den letzten Unterlagen) einen Maßnahme-Widerspruch einreiche? Ich befürchte nämlich, dass meine Antragsbearbeitung dann noch mehr erschwert werden könnte.
Vielen Dank!