Hallo zusammen,
dieses Thema bezüglich der Wegeunfähigkeitsbescheinigung scheint wohl immer wieder für Kopfschütteln zu sorgen - auch bei mir. Ich bin zwar zur Zeit nicht betroffen, lese aber immer wieder, dass diese Fantasiebescheinigung gerne mal wieder gefordert wird, auch willkürlich.
Im gesamten SGB gibt es dazu keine Regelung, wie denn auch, diese Fantasiebescheinigung gibt es ja wohl nur in den Köpfen einiger Jobcenter. Welche Behörde wäre denn ein kompetenter Ansprechpartner bezüglich der gesetzeswidrigen Forderung dieser Fantasiebescheinigung? Beim Jobcenter selbst wird man sicherlich irgendwelche älteren Urteile nennen, die rein gar nichts mit der willkürlichen Forderung zu tun haben.
Wäre ich beim mir zuständigen Datenschutzbeauftragten richtig? Oder beim Landrat? Wobei das sicherlich wenig bringen wird, da der Landrat auch der ''oberste'' Chef des mir zuständigen Jobcenters (Optionskommune) ist.
Einige werden jetzt wieder mit dem Argument kommen, dass eine reine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur bescheinigt, dass man zur Zeit nicht arbeiten kann und Termine oder Maßnahmen damit nichts zu tun haben. Das sehe ich anders, denn es gibt auch viele, viele anderen Krankheiten/Beschwerden, die einen daran hindern Termine oder Maßnahmen zu ''besuchen''.
Zum Schluss noch mal der Hinweis: mir ist klar, dass das Thema schon häufiger durchgekaut wurde, aber irgendwo muss man sich doch beschweren können.