Das ist ein wenig kompliziert hier bei uns. Richtig verstanden haben wir das bis heute selber nicht was das mit der Baugenossenschaft soll.
Den Vermieter selber, eine große städtische GmbH, kontaktiere ich bei Mängeln immer persönlich und gehe dort ins Büro für Technik.
Ändern tuts aber nichts.
Schlechte, kaputte Wohnung kein Umzugsgrund? Schade.
Die Finanzierung könnte ein Problem darstellen. Die Kaution aller neuen Wohnungen die ich mir angesehen und dessen Eigentümer ich kontaktiert habe, sind im 3-stelligen Bereich. Also noch relativ human aber trotzdem viel wenn man bedenkt, dass wir die Kaution der alten Wohnung erst nach 1 Jahr zurückbekommen. Das steht so leider im Mietvertrag und daran ließ sich damals auch nichts ändern. Dieses Problem kann man bestimmt über eine Ratenzahlung regeln. Das haben wir auch bei der aktuellen Wohnung so gehandhabt. Schwieriger wird der eigentliche Umzug mit Sack und Pack. Etwaige Doppelmieten können wir durch die sofortige Übergabe der alten Wohnung an einen Nachmieter verhindern.
Wir haben den Vorteil, dass unsere Wohnung begehrt ist. Das liegt wohl an der Lage.
Wenn man mit Zustimmung des Leistungsträgers umziehen will, bedeutet dies, dass man (...) die Zustimmung des "bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers" zur neuen Wohnung vor Unterschrift des Mietvertrages einholen muss. (...) Hierzu benötigt man immer einen Grund, der einen Umzug i.S.d. § 22 Abs. 4 SGB II erforderlich macht. Das ist i.d.R. ein Ereignis oder Umstände, die den Verbleib in der gegenwärtigen Wohnung unmöglich oder unzumutbar machen.
Unsere Wohnung ist sehr alt und ich habe auf irgendeiner Internetseite mal gelesen, dass alte Häuser, die damals dem Stand der Technik entsprachen, heute nicht mehr modernisiert werden müssen. Kann man daran keinen Grund binden und die ohnehin schon angegriffene Gesundheit aufführen?
Wenn man ohne Zustimmung des aktuellen Leistungsträgers und innerhalb dessen Zuständigkeitsbereiches umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II nach einem nicht genehmigten Umzug der Leistungsträger für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat.
Das ist schlecht! Unsere Wohnung ist zwar günstig, aber wie schon erwähnt mehr als schädlich für die Gesundheit.
Die günstigste der neuen Wohnungen ist warm 125€ teurer als die alte, hat dafür aber 1 Zimmer mehr bei gleicher Quadratmeterzahl.
Dies gilt nicht, wenn man den Zuständigkeitsbereich des aktuellen Leistungsträgers verlässt oder den Wohnort wechselt, da einem eine freie Wohnortwahl zusteht.
Heißt das, wenn man von sagen wir mal Stuttgart nach Stuttgart zieht, bezahlt man die Mehrkosten der neuen selber. Wenn man aber von Stuttgart nach Berlin zieht nicht, da das ein anderer Zuständigkeitsbereich ist? Das wäre bei uns der Fall, da wir weit von hier wegziehen würden.
Gesundheit ist ein Grund um eine Notwendigkeit für einen Umzug zu haben, allerdings nur mit ärztlichem Attest/Gutachten.
Mit meinen Lungenproblemen war ich zum Glück schon bei verschiedenen Ärzten. Insgesamt 3. Hausarzt, HNO und Radiologe. Keiner wusste was ich habe. Aber ich habe auch nie erwähnt, dass meine Wohnung im Winter schimmelig ist. Das kam mir nie in den Sinn. Werde das demnächst mal ansprechen.
Aber nicht, bevor die Vermieterin nicht (ausreichend) ermahnt wurde, etwas an der Situation (hier: Wohnungszustand) zu ändern.
Ich habe mir sagen lassen, dass alle Mieter alles mit sich machen lassen. Mieterhöhungen werden einfach runtergeschluckt und bezahlt. Aufmüpfig wurde hier noch niemand.
Der Trend geht aber ganz klar richtung Rauswurf. Denn schon mehrere komplette Häuser, wo vorher 2 Mietparteien drin waren, wurden kernsaniert und an Kleinfamilien aus der nächsten Großstadt vermietet.
Wie würdet ihr vorgehen. Das Jobcenter außen vor lassen und irgendwie versuchen es ohne die hinzubekommen, was bei uns ohne Auto und Bekannte schwer werden könnte.
Oder mit Hilfe des Jobcenters und wichtigen Gründen. So wie ich das verstanden habe, hilft da vielleicht Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 107/10 R ?