Hab nu mal ein wenig gestöbert....
in Stichpunkten:
- ein Antragsformular für §16b gibts offensichtlich nicht (selber machen oder machen lassen)
- §16b ist eine glasklare Kannleistung
- mit Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, die Dich absehbar dauerhaft aus dem Bezug bringt, ist der Antrag aber durchaus gerechtfertigt und zu begründen
- Der Antrag erfordert die Vorlage des Arbeitsvertrages! (hier bereits geschehen)
- insofern ist der übliche Abwehrmechanismus "vorherige Beantragung" hier bereits qua Gesetz nicht gerechtfertigt!!!!
- der Antrag sollte aber
vor Arbeitsaufnahme gestellt werden - siehe anderer Thread
- die zugehörige Verordnung findet sich unter
http://www.gesetze-im-internet.de/esgv/index.html- ich würde hier auf Abs 1 dort abstellen (muss ich aber nochmal prüfen) - individuelle Leistung
- der Antrag ist natürlich zeitnah zu bescheiden und ein Bescheid rechtskonform und nachvollziehbar zu begründen (siehe §17 SGB Abs 1 weiter oben).
Nu mach mal schön -

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Unvollständiger Auszug aus den FH der BA zu §16b:
Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach
Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt