Hallo ihr Lieben,
ich hätte ein paar Fragen hinsichtlich geringfügig überschrittener KdU bei ALG II.
1. muss man von einer insgesamt 5 Zimmer Wohnung, also Bad und Küche schon eingerechnet in eine 1 Zimmer Wohnung umziehen? Ist dies überhaupt zumutbar? Ich kann kaum meine Sachen von einer fast 64 Quadratmeter großen Wohnung in ein 1 Zimmer verfrachten. Wenn ein Umzug in eine Zimmer Wohnung mit all den Sachen zumutbar wäre, was ich sehr bezweifle, denn man kann doch nicht alles weg schmeissen, gibt es da Richtwerte, z.B. nur ein Umzug von einer größeren Wohnung in eine maximal 70-80% kleineren?
2. Kann man die Heizung kündigen und somit Heizkosten an den Vermieter vermeiden, das würde mein Problem lösen, dass die KdU zu teuer sind, nach Kündigung der Heizung wären sie im Rahmen. Dies wäre nur vorübergehend, da nächstes Jahr ab dem 01.01 die Angemessenheitsgrenzen neu gefasst werden und es da schon sein kann, dass meine KdU nicht mehr zu hoch sind, wenn die Angemessenheitsgrenzen rauf gehen. Andere kurzfristige Kostensenkungsmaßnahmen sind keine möglich, bzw. fallen mir keine ein.
3. gibt es bei Umzug in eine hinsichtlich der Kdu teurere Stadt wirklich nur die bissher übernommenen KdU? Werden diese dann nie, sofern man länger in dieser teuren Stadt, gemäß den dort geltenden höheren Angemessenheitsgrenzen irgendwann mal voll übernommen?
4. gibt es in Bayern Tolleranzwerte, bzw. Zuschläge, die das Jobcenter hinsichtlich den KdU zusätzlich gewähren könnte, bzw. muss. Habe gelesen, dass es in Berlin z.B. gemäß AV- Wohnen 1. einen Härtefallzuschlag, 2. einen Umzugs-Vermeidungs- Zuschlag, 3. einen Mondernisierungszuschlage und 4. einen Langmieterzuschlag gibt. Alles glaube 10% von Nettomiete, und zwar werden diese Zuschläge auf die Angemessenheitsgrenzen oben drauf addiert, so dass man auch bei höheren KdU als angemessen in der Wohnung bleiben darf.
5. wird ein Umzug unzumutbar, und müssen die KdU weiter voll übernommen werden, wenn man schon länger krankgeschrieben ist, und überhaupt z.B. keine Veränderungen so verkraften kann? Wenn ja wie kann man die nachweisen?
6. Vielleicht weiss von euch noch ergänzend jemand etwas zu Mietminderung wegen Lärmbelästigung, da ständig nebenan gebaut wird? Eventuell käme es in Frage mit Hilfe einer Mietminderung die nicht übernommenen KdU in Höhe von etwas über 60 Euro zu senken.
Vielen Dank für Nachrichten.