Nabend,
bezieh jetzt seit 2016 ALG II, d.h. ich hatte bereits 2 Weiterbewillungsanträge ausgefüllt und es gab auch nie Probleme damit, wurden ohne Murren bebilligt. Allgemein hatte ich bisher keine Probleme mit der Leistungsabteilung und habe auch vor das so zu belassen, deshalb meine Frage als nächtes:
Der Antrag der mir dieses Jahr geschickt wurde unterscheidet sich in einem Punkt von den zwei vorherigen, unter Punkt 2 gibts es zusätzlich den Punkt mit der Haushaltsgemeinschaft. Bin jetzt unsicher was ich dort eintragen soll, die Situation ist bei mir folgende:
Aufgrund von persönlichen Problemen lebe ich seit einem abgebrochen Studium wieder bei meinen Eltern, beim Erstantrag habe ich auch ein Schreiben von denen beigelegt das sie mich nicht unterstützen in keinster Form (tuen sie auch nicht, Betrug wird hier nicht versucht

), dh weiterhin aber auch ich zahle keine Miete etc. (war bisher kein Problem, die Dame letztes Jahr hatte zwar komisch nachgefragt aber Probleme gabs dann net).
Das war damals auch genug, Antrag wurde dann ohne Fragen bewilligt, weiterhin auch die Weiterbewilligungen. Bin aus den Definitionen zur Haushaltgemeinschaft nicht wirklich schlau geworden, vorher schien ja das Schreiben meiner Eltern komplett ausgereicht zu haben, die dazu gehörige Anlage HG habe ich mir natürlich auch angeschaut, aber wirklich weiterhelfen tut mir das auch net, könnte gut sein, dass diese komplett neu ist? Wurde zumindest bis letztes Jahr nicht von mir verlangt.
Hab ich jetzt oben vergessen, Bedarfsgemeinschaft bin ich meine eigene, +25
Danke im voraus!