Ihr wisst schon, dass ihr dieses Thema mit unsinnigen Beiträgen zugemüllt habt?
Ich habe mir jetzt diesen ganzen Müll von euch mal durchgelesen.
Bereits ab der Mitte von Seite 2 geht es los, weil User munter weiter diskutieren (u.a. TazD, Angie69, crippler), obwohl es mangels Fakten noch gar keine Grundlage dafür gibt.
Darüber regen sich sofort mehrere andere User auf (u.a. NevAda, Deadpool, Orakel), womit das Thema mit unsinnigen Erwiderungen und Gegenerwiderungen zugemüllt wird.
Erst ab Seite 4 gibt es weitere benötigte Fakten (Grundlage der Weihnachtsgeldzahlung), aber ein Fakt fehlt weiterhin, bzw. wird nicht darauf eingegangen (ob das Weihnachtsgeld in der aktuellen Bewilligung angerechnet wurde oder nicht).
Stattdessen wird 8 Seiten lang querbeet am Thema vorbei munter weiter diskutiert und dabei werden gegenseitige Anfeindungen ausgetauscht.
Erst gegen Ende von Seite 11 ergibt sich die Antwort auf diese Frage, allerdings zufällig, weil der TE den betreffenden Bescheid aus August 2019 aus einem anderen Grund postet.
Aber anstelle nun endlich mal die Fragen des TE zu beantworten, nachdem alle Fakten bekannt sind, hüllen sich die meisten Beteiligten in betretenes Schweigen.
Genau dieses Verhalten schadet dem Forum und lockt Trolle an, deren Ziel es ist, genau solche unsinnigen Diskussionen zu entfachen.
Für die Anrechnung von Weihnachtsgeld ist rechtlich relevant allein, ob den AG eine Rechtspflicht zur Zahlung von Weihnachtsgeld trifft oder nicht. Darauf wurde bereits auf Seite 2 hingewiesen. Lt. Angaben des TE auf Seite 4 wird er wohl nach TVöD bezahlt, womit ein Rechtsanspruch auf diese Sonderzahlung besteht. Damit handelt es sich um eine "Einnahme" i.S.d. §§ 11 und 24 Abs. 4 SGB II.
Allerdings ergibt sich - insbesondere aus den gegenteiligen Angabe des TE im Eingangsbeitrag - auch die Frage, ob das JC das Weihnachtsgeld im Bewilligungsbescheid berücksichtigt hatte, oder nicht. Denn ohne das diese Anrechnung ordnungsgemäß dem TE vom JC bekanntgegeben wurde, wäre sie rechtswidrig. Diese Frage wird schließlich auf Seite 11 zufällig beantwortet. Danach hat das JC die Anrechnung des Weihnachtsgeldes korrekt bekanntgegeben.
Um die nunmehr vom TE aufgeworfene Frage nach der Differenz von 80€ zu beantworten:
Da es sich um eine vorläufige Bewilligung handelt, wird dieser Fehler mit der abschließenden Bewilligung korrigiert.
Da der Fehlbetrag unter dem Grundfreibetrag von 100€ liegt, wird in der Rechtsprechung kein Anordnungsgrund angenommen. Sollte also das JC die vorläufige Berechnung für November nicht freiwillig korrigieren, besteht nur eine geringe Chance, dies im Wege einstweiligen Rechtsschutzbegehrens zu erreichen.
Übrigends: § 24 Abs. 4 SGB II stellt nicht auf vermutete=fiktive Einnahmen ab, sondern auf bereits bekannte.
Auch das hat das BSG längst klargestellt. § 24 Abs. 4 SGB II ist also nicht dazu da, die Folgen rechtswidriger Leistungsentscheidungen zu korrigieren, sondern dazu, Härtefälle rechtmäßiger Leistungsentscheidungen abzufangen. Deshalb handelt es sich um eine Kann(Ermessens)-Regelung, keine Anspruchs(Soll)regelung.