@anne
Weder die Widerspruchsstellen der Jobcenter, noch die Gerichte sind "Probierstuben".
Wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst - ja, allein das Gefühl reicht tatsächlich aus - steht dir natürlich der Rechtsweg immer offen. Du solltest dafür aber unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Solange du nicht in der Lage bist, Anwaltskosten aus deinem Einkommen und/oder Vermögen zu tragen, kostet dich das maximal 15 Euro. Viele Anwälte verzichten sogar auf den Eigenanteil.
Der Präsident des SächsLSG a.D. hatte bei der jährlichen Vorstellung des Jahresberichtes immer wieder darauf hingewiesen, dass Klagen, die entgegen jedem fachkundigen Rat oder ohne einen solchen geführt werden, enorme Kapazitäten der Gerichte binden. Sein Nachfolger im Amt sieht das nicht anders. Ähnlich sehen das der Deutsche Richterbund, der Deutsche Anwaltsverein und der Sozialgerichtstag. Von vorn herein erfolglose Klagen führen nun einmal zu überlanger Verfahrensdauer in Verfahren, in denen Leistungsberechtigte/Kläger tatsächlich in ihren Rechten verletzt wurden.
Im Internet findest nicht immer korrekte Antworten auf deine Fragen, weil dort auch viele Spinner unterwegs sind, leider auch hier im Forum wie die Praxis zeigt.