Sabine13
Du meinst, es müßte noch geprüft werden, ob die tatsächlichen Heizkosten innerhalb, bzw. unterhalb der Angemessenheitskriterien liegen?
Es gilt die Gesamtangemessenheit der KdUH die sich aus KM NK und HK zusammensetzt und wenn einer der Posten geringer und der andere höher ist ist das egal solange die Gesamtangemessenheit nicht überschritten wird.
Hier müsste ausgehend davon das die HK nach Mietspiegel und den angemessenen qm berechnet werden die max zulässigen HK errechnet werden und zu der KM und NK dazu gerechnet werden. Was dann darüber liegt ist unangemessen.
Und nicht wie geschrieben die 170 .- Euro weil da die HK nämlich nicht berücksichtigt wurden (soweit ich es in Erinnerung habe).
Ich tippe jetzt einfach mal ins blaue das die HK bei zwei Personen 60-80 Euro ausmachen könnten dann noch die Weitervermietung (oder aus dem Vertrag genommenen Stellplatz) von 50.- dann wäre es 170.- minus 130.- also 40.- Euro.
Dann die Wirtschaftlichkeitsberechnung (eines Umzuges im Verhältnis zur Kostenübernahme von geringfügig zu teuren KdUH) von 40.- mal 24 Monate wäre 960.- Euronen und dafür gibt es sicher keine Umzugsfirma die für dieses Geld arbeitet.
Wenn das JC das dann nicht korrekt macht oder nicht akzeptiert oder einfach keine Ahnung hat oder es besser wissen will oder..... muss zur Not eine Einzelfallprüfung über das SG erwirkt werden.
MfG FN