Zuflussprinzip bedacht? Beides im selben Monat: natürlich wird es dann abgezogen.
Natürlich gilt das Zuflussprinzip, das ist schon klar. Dafür muss das Sozialamt aber den genauen Rentenbetrag kennen, um eine Berechnung überhaupt vornehmen zu können. Im Nachhinein sollte es dann einen Änderungsbescheid geben, aber so etwas gibt es bei meinem SA nicht.
Und ohne Bescheid betonst du immer wieder, jedoch fehlt mir bisher, dass jemand klar gesagt hat: Sie kriegen darüber keinen Bescheid oder so? Ich tippe auf Postlaufzeit, dass er existiert nur eben noch nicht ankam.
Heute kam ein Bescheid, aber nicht für Juli, sondern für die Zeit vom 01.08.2020 bis 31.07.2020. Dann folgen Berechnungen für den Monat August, September und Oktober, die identisch sind. Zum Monat Juli kein Wort.
Das SA hat in seiner Berechnung den Netto-Rentenbetrag, der das anrechenbare Einkommen ist, um einen glatten Eurobetrag (x,- €) erhöht, und genau dieser glatte Eurobetrag wird anschließend von der Grundsicherung abgezogen - logisch. Ich bezweifle stark, dass der Nettobetrag meiner Rente, nachdem die Bruttorente um 3,45 % erhöht worden ist, sich anschließend um genau einen glatten Betrag erhöht hat.
@Phoenix: War das bei dir eine krumme Zahl, die abgezogen worden ist, oder auch ein glatter Betrag?