Die Ölrechnungen darf der Mieter einsehen, nicht das Jobcenter.
Die Abrechnung deines Vermieters müsste eine detailierte Aufstellung erhalten gemäß Heizkostenverordnung.
Entweder wurde diese von einem externen Abrechnungsservice erstellt oder der Vermieter hat sie selbst über die entsprechende Formel errechnet unter Berücksichtigung der Gradtagestabelle und der Aufschlüsselung nach Grund und Verbrauchskosten sowie Warmwasser ggf. .
Der Vermieter hat es ja scheinbar richtig gemacht, er muss nach First in First out abrechnen. Ergo hat er für 2019 auch die für 2019 gezahlten Kosten inklusive dessen was noch am 31.12,2018 aus einer Tankfüllung aus 2018 drin war abzüglich dessen was am 31.12.2019 drin war gerechnet.
Zu den Heizkosten gehören auch die Kosten des Schornsteinfegers, der Heizungswartung und des Stroms für den Betrieb der Heizung.
Hier kommt es gelegentlich zu Fehlern wenn der Vermieter über einen Service abrechnet und vergisst, dass er die Kosten nicht nochmal auf die Nebenkosten rechnen darf.
Also nix Ölrechnungen an das Jobcenter, damit können die nichts anfangen, da sitzen keine Abrechnungspezialisten die dann ausrechnen könnten ob der Vermieter nach Heizkostenverordnung richtig gerechnet hat sondern das Beiblatt zur Berechnung der Heizkosten für dich und nicht nur die Gesamtabrechnung , also die erste Seite.