Moin Leute
Heute kam Post vom Anwalt, dieser geht erst einmal die Einladung vom 23.11.2020 an. Die Einladungen vom Gesundheitsamt werden nicht angegangen. Das müsste man dann seperat machen. Man hat uns dazu geraten die Gutachten aus der Verwaltungsakte anzufechten, das wäre vor dem Hintergrund was passiert ist besser. Dazu muss der Anwalt aber erst die Verwaltungsakte bekommen oder eben der Datenschutzbeauftragte die Gutachten zu uns übersenden. Der Verstoß gegen den Datenschutz läuft seperat, das JC und der Leiter müssen die Gutachten rausrücken. Ich hatte schon mit dem Datenschutbeauftragten telefoniert. Der wird sich in keiner Weise wie die Dame vorher von der Gewerkschaft durch so einen unverschämten Brief des Leiters "Belügen" lassen. Der Anwalt teilte uns mit das er weiter begründen wird, sobald die Verwaltungsakte übersendet worden ist. Sollten wie im Datenschutzverfahren die Gutachten vorher bekommen, gleich anfechten und dann geht es da auch wieder weiter. Alles umständlich, aber ich dachte mir schon das es um diese Gutachten geht. Sonst werden die vom JC und der SB nicht so blöd gemacht haben. Es hängt also alles von diesen Gutachten ab, sind die da: Anfechten und wenn dem dann soweit ist, werde ich mich melden um dann wieder hier schriftlich ein Beispiel zu bekommen, wie ich das aufsetzen muss. Sollte der Anwalt die vorher kriegen macht er das und arbeitet dann weiter alles aus. Das einzigste was ich nicht so ganz nahvollziehen kann ist, das kein Statement der Krankenkasse geben wird, da es in diesem Vefahren nicht relevant ist, genauso wenig wie die Arztberichte. Aber das kann ja dann noch später kommen wenn die Gutachten da sind.