Hallo, ich hab gelesen, dass als Bargeld nur unter Schonvermögen zählt wenn es
1. VOR dem Antrag auf Hartz4 besessen wurde
und 2. nicht mehr als 150,00 je Lebensjahr und Person im Haushalt ist.
Meine Frage ist:
Männe und ich beziehen seit Jahren ALGII als Aufstocker und wir dürfen von unseren Einkünften monatlich ca. 400,00 EUR behalten (Rest wie üblich mit Regelsatz verrechnet).
Einen Großteil dieses zusätzlich verdienten Geldes sparen wir aus Angst vor Abzügen bar seit Jahren zuhause, um davon bei eventuellen Dingen wie defekten Kühlschrank / Waschmaschine diese ersetzen zu können - was auch schon einige Male nötig war. Unser Bargeld übersteigt natürlich nicht die 150,00 EUR je Lebensjahr (Beide Ü50).
Trotzdem würde ich das Geld lieber auf der Bank wissen als zuhause. Aber wie verhält sich das. ich wurde seit fast 2 Jahren nicht gefragt wieviel ich besitze, haben aber vorher immer das Bargeld angegeben was wir derzeit dann hatten. Nun ist die Summe schon einige tausend hoch und ich würde das Geld gern einzahlen. Ich habe natürlich Angst, das dies dann wieder irgendwie abgezogen werden kann. obwohl das Geld nachweislich als anrechnungsfreier Zuverdienst bereits deklariert ist.
Hat jemand genaues wissen, ob man Bargeld einfach so einzahlen kann das man vorher zuhause über Monate/Jahre gespart hat ?
Oder kommt jetzt ein riesen Verwaltungsakt auf uns zu, in dem wir erklären müssen wo das herkommt. Und wie soll ich das denn dann bitte beweisen ? Ich denke unsere Sorge ist berechtigt, zumal die schon mal nachfragen woher 15 EUR Erstattung der Krankenkasse für Taxifahrt zur Klinik kommt - was ist dann erst mit 5.000.00 ?
Wäre für Anworten sehr dankbar - aber bitte nur wenn jemand genaue Informationen hat. " ich denke, das verhält sich so....." ist lieb aber hilft nicht :-) Frohe Weihnachten noch Euch allen - und bleibt gesund