Ich hätte mehr Fragen als Antworten!
Ohne Rang- und Reihenfolge:
1. Die Fachlichen Hinweise zu § 58 SGB II machen für Selbständige nicht wirklich Sinn.
"Wer jemanden, der laufende Geldleistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, gegen Arbeitsentgelt beschäftigt, ist verpflichtet ..." (Abs. 1)
"Wer eine laufende Geldleistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht und gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird, ist verpflichtet ..." (Abs. 2)
Als Selbständiger bist du bei keinem Kunden/Auftraggeber gegen Arbeitsentgelt beschäftigt!
2. Du investierst in ein Warenlager, um "vielleicht sogar einen Online-Shop aufzubauen"?
Wie handelst du derzeit? Über ein klassisches Ladengeschäft?
3. Du willst "probieren", was aus deinem Handelsgeschäft wird?
Es gibt keine "Selbständigkeit auf Probe"; die Risiken sind nicht oder kaum kalkulierbar!
4. Du berufst dich auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, glaubst aber offensichtlich, dass das Einkommen für deinen Lebensunterhalt reichen könnte?
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG wirst du deinen Lebensunterhalt nie (!) aus dem erzielten Einkommen bestreiten können! Die Begriffe Umsatz, Gewinn und Einkommen sind dir offenkundig nicht klar!
5. Deine "Finanzplanung" ist nicht nachvollziehbar.
Berechnungsgrundlagen sind § 11 SGB II, § 3 Alg-II-V
Danke für deine Rückmeldung.
Ok, lassen wir die dienstlichen Hinweise mal ausser Acht. Wahrscheinlich habe ich es falsch verstanden.
2. Ich verkaufe meine Waren derzeit online, noch ohne eigenen shop, sondern auf bekannten Verkaufsplattformen.
3. Hier klingst du einfach wie jeder der einem ausreden will mal etwas neues auszuprobieren. Wenn ich will melde ich das Gewerbe morgen wieder ab, wo ist das Problem? Wenn man nichts probiert kann man auch keine Erfahrungen sammeln, oder sind andere bereits als Selbstständige auf die Welt gekommen?
Grade wenn ich bewusst von der Regelbesteuerung absehe und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, was kann mir schon passieren?
4. Es sollte klar sein, dass ich dann kein Nutzer der Kleinunternehmerregelung mehr bin, wenn ich davon ausgehe meinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten.
Davon abgesehen könnte man bei 50% Nettomarge und einem Umsatz von 22k im Jahr auch davon leben, wenn man allein ist und keinen Luxus erwartet, oder? Da wäre kaum Unterschied zu Hartz4. Korrigier mich wenn ich falsch liege.
Ich habe zugegebenermaßen zwar wirklich nicht viel Fachwissen aber dachte bisher schon dass ich mit den Begriffen Umsatz, Gewinn und Einkommen richtig umgehe.
5. Meine Finanzplanung muss dir nicht klar sein und war auch gar nicht Teil meines Anliegens. Leider kommt es mir vor als würdest du einfach nur mein "Geschäftsmodell" kritisieren, anstatt auf meine eigentlichen Fragen einzugehen.
lg