Ich habe dem Amt dann auch direkt mitgeteilt dass ich vorhabe ein Gewerbe anzumelden und in einem kurzen Telefonat mit meiner Sachbearbearbeiterin sagte diese mir, dass ich nichts zu beachten habe außer dass ich meinem Gewinn dem Jobcenter mitteilen muss und es einen Freibetrag von ca. 150€? gibt.
Da ist die Sachbearbeiterin nicht ihrer Beratungs- und Auskunftspflicht nachgekommen. Denn es gibt einiges mehr zu beachten.
@Insanerain: Es wird jeder Bewilligungszeitraum für sich betrachtet beim ALG II, und zwar unabhängig vom Kalenderjahr, das für die Steuern wichtig ist. Hier kannst du das Prinzip nachlesen: Ratgeber "Berechnung Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 3 ALG II-V)" ==> https://hartz.info/index.php?topic=17.msg19#msg19
Es wird das Durchschnittseinkommen des gesamten BWZ hergenommen. Du musst aufpassen beim Kalkulieren deiner Ausgaben, damit du in dem betreffenden BWZ genügend Einnahmen hast, die diese Ausgaben decken. Ansonsten bleibst du auf dem Minus sitzen bzw. musst die Schulden aus deinem Regelsatz zahlen. Das JC kommt nicht dafür auf.
Bedeutet dies nicht dass die EKS ausreichend ist?
Ja, die EKS ist das Formular, in dem du deine Einnahmen und Ausgaben einträgst. Eine EÜR darf das JC nicht noch zusätzlich verlangen. Du bist die Einzige, die einschätzen und begründen kann, warum ihre EKS mit der Prognose so und nicht anders aussieht. Zum Beispiel weil jetzt das Weihnachtsgeschäft kommt oder weil Weihnachten vorbei ist oder, oder, oder ... Hauptsache, du kannst - bei Nachfragen - begründen, was du schreibst. Da hat der Sachbearbeiter nicht reinzureden.
Zum Ende des Bewilligungszeitraums soll ich eine EÜR sowie Rechnungen und Ausgabenbelege vorlegen. Ich habe zwar alles in einem Rechnungsprogramm eingepflegt aber muss ich wirklich 180 Rechnungen vorlegen? Dass ist ein Riesenaufwand wenn ich dann noch die Kundendaten aus Datenschutzgründen schwärzen muss.
Auch meine Lieferanten preiszugeben halte ich für fragwürdig.
Du darfst keinesfalls deine Kundendaten preisgeben und auch deine Rechnungen enthalten vemutlich Inhalte, die nicht für's JC relevant sind. Wichtig ist, dass du die Höhe und den Zeitpunkt des Zuflusses deiner betrieblichen Einnahmen und Ausgaben nachweist. Das machen die meisten anhand ihrer Kontoauszüge, wobei sie auch hier ihre Kundendaten schwärzen. Solange erkennbar ist, dass es bei den Ausgabenbelegen um etwas Betriebliches geht, dann kannst du auch die Lieferantennamen schwärzen. Warum nicht.
Hat das JC denn noch gar nicht nach deinen Kontoauszügen gefragt?
Vielen Dank für deine Rückmeldung @blaumeise
Danke für den Hinweis, den Link werde ich mir mal anschauen.
Dass meine Ausgaben leicht meine Einnahmen überstzeigen ist für mich kein Problem, solange es für das Jobcenter auch kein Problem ist :)
Eine meiner Fragen ist nur ob es wirklich ok ist, wenn ich zB Mitte des Monats 300€ Gewinn gemacht habe, diese aber vor Ende des Monats nochmal
in Ware investiere, sodass der Gewinn zum Monatsende +-0 ist. Wenn ich es nicht so machen würde, dann würde ich ja stagnieren.
Deine Aussage zur EKS habe ich dankend angenommen.
Nach Kontoauszügen hat bisher niemand gefragt. Lediglich im Frühjahr wurde bereits angemerkt dass ich zum Ende des BWZ Rechnungen und Ausgabenbelege vorlegen müsste.
Was mich bei sovielen Rechnungen die zensiert werden müssen natürlich erstmal abschreckt, da es ein erheblicher Aufwand ist.
@Fylou
Danke für deine Antwort.
Hier sprichst du auch eine meiner Kernfragen an. Ab wann nimmt es überhand? Darf ich solange in Ware investieren bis der daraus zu erwartende Gewinn meinen Lebensunterhalt deckt? Dass wäre für mich logisch.
Einen Businessplan in dem Sinne habe ich nicht, aber ein Konzept. Bsp.: Ich kaufe Artikel x 50mal, verkaufe davon zB 40 relativ günstig um die Ausgabe wieder reinzuholen und lager die restlichen 10 Artikel ein und stelle sie zu einem höheren Preis online.
Den Kredit werden wir natürlich schriftlich festhalten.
Lg
@AlterGraul
Aber ich halte den Gewinn doch grade niedrig weil ich die Selbstständigkeit ausbauen und mein Geschäft wachsen lassen will. Im Prinzip triffst du den Nagel ja auf den Kopf.
Ich will, wie du sagst, viel verkaufen um davon um davon leben zu können. Dafür muss ich aber erst ein Warenlager anhäufen.
Mit angezogener Handbremse fahr ich im Gegenteil dann wenn ich meine Gewinne nicht reinvestieren würde, sondern mir monatlich ein Gehalt auszahlen würde, welches dann noch gegengerechnet wird.
Dann könnte ich die Schwelle vom Jobcenter weg nie übertreten, weil ich ewig mit einem 1000€ Warenlager handeln müsste.
@Orakel
Bezieht sich das nicht auf private Ausgaben wenn Bezug auf die Lebensumstände genommen wird? Für mich sind die Ausgaben nicht vermeidbar, denn ich will ja dass es nächsten Monat weiter geht. Das Jobcenter könnte dann quasi 1x bei mir Geld anrechnen und würden mir damit aber zukünftig das Geschäft versauen und sich selbst die
Möglichkeit mich langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.