@Fylou
Ich bin dankbar für jeden der sich hier sachlich beteiligt aber weiß ehrlich gesagt auch nicht in wie weit ich eurem Wissen hier trauen kann wenn du sagst dass man NIE eine Selbstständikeit aus ALG2 ohne Investoren oder Banken aufbauen kann, obwohl es selbst vom Jobcenter Gründerzuschüsse usw gibt.
Das geht von 5000€ Einmalzahlung bis hin zu 6 Monate Regelleistung + 300€ monatlich und sogar beides.
Wen ich mir davon nen Foodtruck kaufe und noch 6 Monate Hartz4 Welpenschutz habe + 300€ zusätzlich dann ist das doch was, oder nicht? :)
Man hat mir seitens des Jobcenters ja auch nicht mehr mit auf den Weg gegeben als dass das was nach Einnahmen minus Ausgaben übrig bleibt über ca 150€ angerechnet wird.
Niemand hat gesagt dass ich meine Wareneinkäufe nicht selbst bestimmen darf.
Regelungen habe ich in den Infos für Selbstständige vom Jobcenter nur im Bezug auf Anschaffungen gelesen.
Hast du das hier bekommen? ==> "Hinweise für Selbständige" ==> https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf
Wenn nicht, unbedingt lesen.
Vielen Dank, der link war sehr interessant.
Wenn ich es richtig verstanden habe geht es ja hauptsächlich darum ob die Ausgaben notwendig und unvermeidbar sind. Wo wird definiert wann eine Warenausgabe notwendig ist? Jeder will soviel Umsatz wie möglich machen also muss man auch möglichst viel Ware kaufen. Mehr Artikel = mehr Umsatz.
Es werden ja auch konkrete Beispiele aufgeführt, die wie ich finde nicht auf mich zutreffen. Wie:
"Eine selbständig erwerbstätige Person benötigt einen PC lediglich für das Schreiben einfacher Angebote und Rechnungen. Ein Computer der Spitzenklasse ist hierfür nicht erforderlich, ein einfaches Modell zu einem günstigen Preis ist ausreichend."
So eine Ausgabe tätige ich nicht. An Anschaffungen habe ich bisher lediglich einen Drucker und ein Xiamo Smartphone für zusammen 300€ gekauft.
"Ungeplante Betriebsausgaben, die nicht regelmäßig im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen (z. B. Anschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter), werden nur anerkannt, wenn sie notwendig, unvermeidbar und angemessen sind."
Meine Warenausgaben sind regelmäßig und fallen jeden Monat an.
"Es ist außerdem berechtigt, Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen...wenn Einnahmen nicht erzielt oder offensichtlich nicht angegeben werden oder zu hohe Ausgaben entstehen, weil Sie Teile Ihres Warenbestandes für sich selbst oder die Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt zusammenleben, entnommen haben.
Es werden Einnahmen erzielt, sie werden angegeben und die hohen Ausgaben entstehen ohne dass ich Warenbestand für mich privat nutze.
Da sonst in keiner Hinsicht klarer Bezug auf Händler und Warenausgaben genommen wird, kann ich doch nur davon ausgehen dass es dahingehend keine klare Regelung gibt, was für einen Händler wirklich notwendige Warenausgaben sind.