Ich würde beim SG einen Antrag auf ein psychiatrisches Gutachte stellen und den Antrag mit den jetzt bestehenden Psychobeschwerden sehr detailliert begründen.
Dann werde ich dies spätestens nach der kommenden begutachtung machen. Werd dies aber wohl auch in dem kommenden gutachten ansprechen, das ich eine erneute psych. begutachtung für wichtig halten würde.
Es geht ja auch um die Kosten für ein solches Gutachten.
Offensichtlich überwiegen die psychischen Beschwerden die orthopädischen
so einfach ist es ja nicht, zu sagen dies und das überwiegt offensichtlich.
Nur orthop. wird es mit sicherheit mindestens genauso schwer höher eingestuft zu werden, wegen dieser starren bewertung nach gliedertaxe.
Wurde im Rahmen des Widerspruchsverfahren eine Begutachtung auf dem psychiatrischen Fachgebiet durchgeführt?
Nein, auf beiden fachgebieten wurde eine begutachtung erst auf meinen verschlimmerungsantrag durch die uk beauftragt. Im Wiederspruchsverfahren gegen die Uk gab es dann keine erneuten begutachtungen, hier wurde dann nur uk intern mit beratungsärtzten der beiden fachgebiete über die letzten gutachten und die krankengeschichte drüber geschaut, hier gab es aber dann keine andere bewertung als aus den gutachten schon hervorging. Und deswegen danach mein weg vor das SG.