Ernie/Quinky,
ich habe jetzt mal gegoogelt ...
u.a. "Ver.di" schreibt dazu
Es ist nicht hinnehmbar, dass die Teilnehmenden an den beiden Förderprogrammen trotz vorgesehener mehrjähriger Beschäftigung keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben sollen. Beschäftigte in geförderten Arbeitsplätzen haben Anspruch auf „Gute Arbeit“ und eine gleiche Behandlung wie regulär Beschäftigte. Eine Diskriminierung in den Betrieben durch abgesenkte Standards darf es nicht geben. Gute Arbeit ist eine wesentliche Voraussetzung für Teilhabe am Arbeitsmarkt."Haufe" informiert
Keine Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung
Die geforderte Sozialversicherungspflicht gilt nicht für die Arbeitslosenversicherung. Hier besteht für Beschäftigungen nach beiden Förderregelungen Versicherungsfreiheit, um sog. Drehtüreffekte zwischen den Systemen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Arbeitsförderung bzw. entsprechende Fehlanreize zu vermeiden.
Sheherazade,
Weil sonst die eine Hand nimmt, was die andere Hand gibt
ist das nicht immer so?
Danke für den Link...das muß ich mir demnächst mal "reinziehen".
Ich halte es dennoch für falsch
ausgerechnet die Arbeitslosenversicherung zu vernachlässigen. Wenn der Teilnehmer dann nicht übernommen wird, endet er/sie/divers wie von Quinky beschrieben und das ist nach mehreren Jahren Arbeit einfach nicht fair.