Natürlich kann man ein Erbe ausschlagen.
Sicher, ausschlagen kann man immer. Die andere Frage ist halt, ob es durch die Ausschlagung eines werthaltigen Nachlasses zu Problemen mit dem Sozialleistungsträger kommt, weil man seine Hilfebedürftigkeit eben nicht verringert hat.
Ich dachte eigentlich, dass das klar ist und ich das nicht extr erwähnen muss.
Aber für die Kosten der Beerdigung müssen 1. Gradige Verwandte auf jeden Fall aufkommen.
Das ist fast richtig. Die Bestattungspflicht trifft im Regelfall den Ehegatten und die Verwandten 1. Grades. Für die Übernahme der Kosten ist aber der Erbe in Anspruch zu nehmen.
Der Vater lebt doch noch, ziemlich makaber, sich jetzt schon intensiv mit dem Thema auseinander zu setzen.
Das ist, mit Verlaub, völliger Blödsinn. Es ist, im Gegenteil, völlig richtig sich zu Lebzeiten Gedanken zu machen, denn
jetzt kann der Vater sein Erbe noch regeln, in dem ggf auch ein passendes Testament geschrieben wird. Wenn der Erbfall dann eingetreten ist, stehen die Erben vor vollendeten Tatsachen.
Ich habe beruflich mit Nachlassangelegenheiten zu tun und wie oft sitzen die Hinterbliebenen vor mir und sagen mir sinngemäß, dass das ja so ein unangenehmes Them war und man wollte sich damit ja nicht beschäftigen und man wollte doch noch ein Testament schreiben und und und. Dann ist es aber zu spät.
Wer dauerhaft Sozialleistungen bezieht (und bei @Maunzi wird sich das nicht mehr ändern), muss dafür nicht aufkommen.
Hier kann es sein, dass der Sozialleistungsträger in Vorleistung geht, sich das Geld aber von einem nicht-bedürftigen Miterben wiederholt bzw zumindest abfragt, ob es noch weitere Erben gibt, die sich anteilig an den Beerdigungskosten beteiligen können.
....liegt sein Hab und Gut verteilt bei zig Bekannten in Keller- und Lagerräumen. Entsprechend ist da nicht wirklich ein Überblick vorhanden.
Wäre es vielleicht eine Option, dass Hab & Gut an einer Stelle zu sammeln oder zumindest die einzelnen kleinen Lagerstätten aufzulösen und ggf was davon noch zu Geld zu machen? Denn jetzt ginge das noch in Zusammenarbeit mit dem Vater und vielleicht ist er ja auch ganz froh, wenn er für den Fall des Falles einigermaßen "geordnete Verhältnisse" hinterlassen kann.