Guten Morgen,
zunächst ein großes Lob für dieses Forum. Ich bin erst heute hierauf gestoßen, finde die hier praktizierte Form der Selbsthilfe und Wissensaufbereitung allerdings äußerst begrüßenswert.
Genug der Lobhudelei.
Ich habe keine Plattform gefunden, wo ich meine Frage günstiger adressieren könnte, und so hoffe ich, dass sie in diesem (Unter-)Forum richtig aufgehoben ist.
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Ich stehe ggf. kurz vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Die Gründe sind u.a. ein zerrüttetes Vetrauensverhältnis zu meinem Chef/Arbeitgeber, aber nichts, was man eigentlich nach außen trägt (um nicht unprofessionell zu sein). Einen neuen Arbeitsvertrag habe ich glücklicherweise schon in Aussicht (natürlich unterschreibe ich oder kündige ich erst, wenn das in trocken Tüchern ist, solange "trage" ich die Situation noch).
Wie verhält es sich in einem solchen Fall mit der
Sperrfrist für das ALG I, welches ich aus einem ordentlichen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis kommend üblicherweise beanspruchen können sollte?
Die BAA könnte von außen betrachtet ja unterstellen: "Sie haben den Aufhebungsvertrag ja nur unterschrieben um noch ein bisschen Abfindung abzugreifen oder (falls das nicht der Fall ist) zumindest ihrem (Ex-)AG einen Gefallen zu tun."
Welche "Dokumentation" oder sonstige Maßnahmen wären erforderlich, um ALG I nichtsdestotrotz beanspruchen zu können? Besteht eine Chance ALG I auch vor einer (mWn) üblichen "Anmeldungszeit" von 3 Monaten? Falls das ALG I erst später (auch wenn ich das neue Beschäftigungsverhältnis aufgenommen habe) gezahlt werden kann, wäre dies für mich auch durchaus eine Option bzw. überbrückbar. Gibt es für einen wie oben geschilderten Fall eine Anleitung oder Best-Practice? Dass ich der erste AN in dieser Situation bin (und dem sich folglich diese Frage stellt), mag ich stark bezweifeln

Vielen Dank im vorab für jeden Tipp. Gerne stelle ich diese Frage auch nochmal an anderer Stelle, sofern Sie mir einen Hinweis gegen können, wo diese (anderes Forum ggf.?) besser aufgehoben wäre.
Greetz
SleepyJoe